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MwSt im MV bei eigener Sache

Verfasst: 04.02.2011, 11:02
von Lucy Planlos
Hallo,

vor dem WE noch eine (wohl einfache) Frage:

Wir (Einzel-RA) wollen im MV eine Gebührenforderung gegen einen eigenen Mandanten durchsetzen.

Dies ist ja grds. eine normale Tätigkeit auf die die mwSt anfällt.

Bei der Beantragung wird nach der Vorsteuer gefragt; zwar liegt Abzusgberechtigung vor, aber dann gibts gegen den Mdt keine MwSt in den Titel.....eigentlich falsch, oder?

Re: MwSt im MV bei eigener Sache

Verfasst: 04.02.2011, 11:14
von Liesel
Du darfst nur die MwSt auf die Gebühren, die für das Mahnverfahren anfallen, nicht berechnen auf Grund der Vorsteuerabzugsberechtigung.

Re: MwSt im MV bei eigener Sache

Verfasst: 04.02.2011, 13:41
von *finchen*
Genau, du gibst als Hauptforderung den Rechnungsbetrag brutto an. Die Vorsteuerabzugsberechtigung bezieht sich nur auf die ab jetzt neu entstehenden RA-Kosten (Beantragung MB, ggf. VB, ggf. gerichtliches Verfahren).