Verjährung MB konnte nicht zugestellt.

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
Sunrise85
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 21
Registriert: 24.06.2009, 10:08
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

03.02.2011, 09:45

Die Sache wäre zum 31.12.2010 verjährt, wir haben MB beantragt. Jetzt bekomm ich die Nachricht, dass der MB nicht zugestellt werden konnte. EMA hat keine neue Adresse ergeben, nur die alte. Hab grad mit dem Rechtspfleger telefoniert, der meinte, dass eine Zurückweisung des Antrags nicht mehr gehe, weil der MB ja erlassen wurde. Wie bekomm ich jetzt diesen MB demnächst zugestellt? Könnt ihr helfen?

Öffentliche Zustellung des MB geht ja nicht...

Danke schon mal
Benutzeravatar
Birne
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1185
Registriert: 29.09.2010, 08:39
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar
Wohnort: Sachsen

#2

03.02.2011, 09:52

Hallo Sunrise85,

ich habe auch des öfteren solche Fälle! Wann hast du denn deine letzte EMA gemacht? Ggf. würde ich zu einem späteren Zeitpunkt eine erneute Anfrage bei der Stadtverwaltung versuchen! Wenn es dann immer noch heißt, dass die gesuchte Person unter der bekannten Anschrift gemeldet ist, würde ich das dem AG so mitteilen! Aber auch beachten, dass die Frist von sechs Monaten beachtet werden muss, §701 ZPO
Du musst nicht verrückt sein, um hier zu arbeiten. Wir bringen dir das bei. :hofnarr
Kaltforelle
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 359
Registriert: 29.01.2009, 14:19
Beruf: Rechtswirtin (FSH)
Software: AnNoText
Wohnort: Stuttgart

#3

03.02.2011, 11:34

Diese Frist gem. 701 braucht nicht beachtet zu werden, da der MB ja überhaupt nicht zugestellt wurde und somit diese Frist nicht in Gang gesetzt wird !
eva:-)
Forenfachkraft
Beiträge: 248
Registriert: 09.01.2008, 09:15
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Berlin

#4

03.02.2011, 11:44

Versuch doch mal eine Anschriftenprüfung bei der Deutsche Post - manchmal wissen die mehr als das Einwohnermeldeamt.

z.B. könnte ein Nachsendeauftrag für die Post existieren oder der Antragsgegner wohnt bei jemandem (c/o).

kosten tut das auch nicht die Welt.
Lieber auf neuen Wegen stolpern, als auf alten Wegen stehen bleiben.
Antworten