VB gegen "Unschuldigen"?

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Schneeweißchen
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#12

28.01.2011, 12:50

wieso nicht?
[color=#8040FF]Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]

[color=#40BF00]Das Geheimnis des Erfolges ist die Beständigkeit der Ziele.[/color]
cjdenver
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#13

30.01.2011, 20:28

vollstreckt werden wird schon können, aber der schuldner kann sich nachher den schaden ersetzen lassen, denn der gläubiger hat aus einem nicht ordnungsgemäß erstandenen VB vollstreckt. im schlimmsten falle heißt das dann zurückzahlungsanspruch aus pfändung incl. zinsen, und wenn sachwerte gepfändet wurden dann halt rückübertragung.

wär meine überlegung dazu. und ich liefere sogar eine begründung dazu (im gegensatz zu manch anderen)...
***

You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!


An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
Jupp03/11

#14

30.01.2011, 21:50

Ich hätte eine andere Begründung, Abkürzung 3 Buchstaben, ausgeschrieben Staatsanwaltschaft
Goldlöckchen

#15

31.01.2011, 08:25

Darum ging es doch gar nicht, lieber jupp, oder?
aculita
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#16

31.01.2011, 09:06

Aber wenn Mirko (der richtige Mustermann) irgendwann mal unter der Adresse gemeldet war - und eine aktuelle EMA das auch bestätigt hat, bevor man den MB beantragt hat?

... Ist er denn dann nicht seiner Meldepflicht nicht nachgekommen und hat somit "selber schuld" an dem ganzen Schlamassel?
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen

In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen

Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
Goldlöckchen

#17

31.01.2011, 09:13

Dann ist alles korrekt gelaufen.
Jupp03/11

#18

31.01.2011, 14:27

Rapunzel hat geschrieben:Darum ging es doch gar nicht, lieber jupp, oder?
um was ging es denn?
Goldlöckchen

#19

31.01.2011, 14:31

Es ging nicht darum, ob es eine Straftat ist, sondern darum, ob es möglich ist.
HoSerra
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#20

22.10.2013, 10:30

Hallo Ihr Lieben,

ich habe hier folgendes Problem und habe ein Brett vor dem Kopf :D

Wir haben einen VB erwirkt und dieser ist der Antragstellerin " Frau A. Müller" auch unter der angegebenen Anschrift zugestellt worden. Rechtsmittel sind nicht eingelegt worden, so dass wir aus dem VB ZV eingeleitet haben.

Nunmehr teilt uns der OGV mit dass die ZV eingestellt wurde da eine Frau A. Müller dort nicht zu ermitteln wäre. Allerdins würde eine Frau A. Meier (Vorname identisch) bei einem Herrn B.Müller wohnhaft sein. Ja und die Kosten haben wir auch aufgedrückt bekommen. :motz . Man ey hätte der GVZ nicht sich nicht mal im Hause erkudigen können oder bei Herrn B. Müller klingeln und nachhaken können...grrrr.... Bin echt enttäuscht von dieser "Amtshandlung" :?

Uns ist leider kein Geburtsdatum o.ä. bekannt. Wie mache ich dem GVZ jetzt klar dass es sich um die selbe Person handelt. Evtl. hat Sie ja nur am Briefkasten den "Mädchennamen" stehen lassen oder ist zwischenzeitlich von Herrn B. Müller geschieden.

Für einen Tippp wäre ich wirklich dankbar. :wink2

Wird mir evtl. durch eine Einwohnermeldeamtsanfrage genaueres bekannt gegeben?

Das ist echt nicht mein Tag heute.... sorry
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