VB gegen "Unschuldigen"?

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Schneeweißchen
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#1

27.01.2011, 06:04

Guten Morgen!
..mir ist grad kein anderer Titel eingefallen..

Ich bin gestern mit ner Kollegin mal folgende Situation durchgegangen:

Max Mustermann hat einen Bruder: Mirko Mustermann.

Max Mustermann wird nun ein MB + VB zugestellt lautend auf Mirko Mustermann (auf seinem Briefkasten steht nur "Mustermann" und nicht der Vorname, daher würden MB + VB ja nicht als "unzustellbar" zurückgehen, sondern würden zugestellt werden). Max mag seinen Bruder nicht, hat keinen Kontakt zu diesem oder was auch immer; jedenfalls tut er einfach gar nichts.

So kann doch dann ein VB gegen Mirko Mustermann ergehen?
Gut, Mirko würde sagen "Ihr spinnt doch, ich war dort gar nicht gemeldet und daher ist der VB ungültig" (wobei man ja andererseits nicht an der Adresse gemeldet sein muss..)

..jedenfalls: ein VB gegen jemanden, der über das gesamte Mahnverfahren keine Kenntnis hat, ist so doch -zumindest theoretisch- möglich oder hat sich irgendwo ein Gedankenfehler eingeschlichen?

LG und :thx
:)
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sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]

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Davy Jones’ Locker
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#2

27.01.2011, 07:49

Wenn er dort nicht wohnhaft ist, ist auch keine ordentliche Zustellung erfolgt, so dass auch keine Einspruchsfrist abläuft.
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Schneeweißchen
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#3

27.01.2011, 07:52

Und wenn der Gerichtsvollzieher irgendwann (bei der richtigen Adresse) vor der Tür steht? Dann kann er doch (erstmal) vollstrecken, denn er hat doch einen VB in der Hand (und wie dieser zustande gekommen ist, dürfte den GV ja nicht interessieren..)

Und: Ist eine Zustellung denn nur dort möglich, wo der Schuldner behördlich gemeldet ist?
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LittleMama
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#4

27.01.2011, 19:23

Der GVZ kann nicht beim "richtigen" unter der "falschen Adresse" pfänden, wird er auch nicht. Die Daten auf dem VB müssen vollständig und korrekt sein.

Mirko - der Bruder - hat weder Widerspruch noch Einspruch eingelegt, weil es ihn nicht betrifft oder interessiert. Max ist dort nicht gemeldet. Mirko ist nicht verpflichtet etwas zu unternehmen. -> Weder MB, noch VB sind ordnungsgemäß zugestellt! MB muss neu beantragt werden mit den "neuen bekannten" bzw. korrekten Daten.. Von daher kann weder Max noch Mirko was passieren, denn Max wird so schlau sein und Widerspruch einlegen ;)

Zustellung ist nur am allg. Gerichtsstand des Schuldners/Antragsgegners möglich. Allg. Gerichtsstand nach § 12 & 13 ZPO = Wohnsitz einer Person.
Zur Zustellung und Ersatzzustellung siehe §§ zur Zustellung (166 ff. ZPO) :)
(Beantragung MB am allg. Gerichtsstand des Antragstellers/Gläubigers § 689, bei dem MG dort und Angabe im MB als Prozessgericht = Gericht des Beklagten)

Viel Spaß ;)

Viel Spaß!
Wer immer nur das tut was er bereits kann,
wird auch immer nur das bleiben, was er bereits ist!


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Jupp03/11

#5

27.01.2011, 21:11

Die Fragestellerin hätte lieber z. B. Jupp und Paul nehmen sollen, dann wäre Little Mama nicht so durcheinander :mrgreen:
Goldlöckchen

#6

28.01.2011, 08:18

Schneeweißchen hat geschrieben:Und wenn der Gerichtsvollzieher irgendwann (bei der richtigen Adresse) vor der Tür steht? Dann kann er doch (erstmal) vollstrecken, denn er hat doch einen VB in der Hand (und wie dieser zustande gekommen ist, dürfte den GV ja nicht interessieren..)

Und: Ist eine Zustellung denn nur dort möglich, wo der Schuldner behördlich gemeldet ist?

Richtig. Der GV hat einen zugestellten Titel und nur das ist für ihn wichtig.
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Schneeweißchen
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#7

28.01.2011, 10:02

Der GVZ kann nicht beim "richtigen" unter der "falschen Adresse" pfänden, wird er auch nicht. Die Daten auf dem VB müssen vollständig und korrekt sein.
Aber die Adresse auf dem VB muss doch nicht identisch sein, oder? Demzufolge müsste man ja immer, wenn der Schuldner umzieht, den Titel umschreiben lassen und das ist ja nicht erforderlich.

Also ich denke, dass die Zustellung des MB + VB natürlich nicht wirksam erfolgt ist.
Jedoch hat der GV einen Titel in der Hand aus dem er vollstrecken kann und evtl. auch wird.. (wobei - um beim Beispiel zu bleiben - Mirko Mustermann die Vollstreckung dann sicherlich für ungültig erklären lassen kann - aber eben erst hinterher und mit Aufwand für Mirko.
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Goldlöckchen

#8

28.01.2011, 10:22

Genau das ist das Problem. Wie ich schon vorher geschrieben habe, hätte der GV einen vollstreckbaren Titel. Der GV prüft nicht, ob die Zustellung wirksam war, oder nicht. Wenn ein Schuldner umzieht, muss man die Anschrift auf dem Titel nicht berichtigen lassen.
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Schneeweißchen
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#9

28.01.2011, 10:34

Ok.. dann könnte der GV also (erstmal) bei Mirko pfänden ohne dass es einen wirksamen VB gibt (und die Forderung evtl. ja sowieso nicht begründet ist..).

Arg bös gesagt könnte man also zusammenfassen:

Wenn man jemanden ärgern will, einfach nen MB + VB an ne Adresse zustellen lassen, bei der derselbe Nachname auf dem Briefkasten steht. Dann nen GV zu der richtigen Adresse schicken und pfänden lassen.
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