Satzung einer Partei - wo anfordern ?

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Andreas

#1

30.06.2005, 10:31

Hallo,

zur Prüfung von ZV-Möglichkeiten brauche ich die Satzung einer politischen Partei. Diese hat sie jetzt nicht selbst online gestellt.

Wo kann ich die Satzung herbekommen, ohne daß das irgend jemand mitbekommt ?

Wäre prima, wenn das jemand wüßte oder einen Tip hätte, wo ich noch nachfragen kann :D
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#2

30.06.2005, 11:28

Hallo Andreas,

dann rufe doch einfach bei der Partei an und tue so, als wenn Du an einer Mitgliedschaft interessiert wärst und Du aber für Deine Entscheidung noch die Satzung benötigst. Du musst Dich ja nicht mit dem Namen der Kanzlei melden, es kann ja auch nur Dein Name fallen. So machen wir das bei uns ab und zu, wenn wir nicht möchten, dass der Gegner was mitbekommt und wir sonst nirgends an Infos rankommen. Du kannst Dir ja dann die Satzung an die Kanzlei faxen lassen, sofern Euer Fax auf Arbeit nur die Faxnummer und keinen Namen als Identifikation angibt.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen.

sonnig Grüße
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Andreas

#3

30.06.2005, 12:01

Das wird leider schlecht gehen, die Partei ist scheinbar noch ganz klein und am Anfang ihrer Tätigkeit.

Und da unser Schuldner sehr gewieft ist, wird er einige Vorkehrungen getroffen haben, sodaß ein Anruf von mir definitiv auffallen würde... mir ging es mehr darum, zu wissen, ob es irgendwo was wie das Vereinsregister gibt, wo die Satzungen hinterlegt sind.
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#4

30.06.2005, 12:12

Na dann, ist es ja wirklich ein wenig kniffelig. Hast Du vielleicht die Möglichkeit per Handy dort anzurufen? Dann melde Dich mit dem Geburtsnamen Deiner Mutter und lass es an einen Bekannten schicken, von wegen Du wohnst bei dem zur Untermiete usw.

Dann ist es ja verschleiert genug. Oder Du weißt doch wo die sitzen, wenns nicht allzu weit entfernt sein sollte, dann schicke doch eine Angestellte von euch da vorbei und diese Person soll dann versuchen eine Satzung zu bekommen, sofern der Schuldner diese Personen nicht auch schon kennt.
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Andreas

#5

30.06.2005, 13:27

Mann, ist das ein Aufwand :lol:

Aber ich konnte schon mal was herausfinden :D

Gem. § 6 Abs. 3 S. 3 Nr. 3, 4 Parteiengesetz (PartG) können Satzung und Programm einer Partei beim Bundeswahlleiter von jedermann eingesehen und Abschriften auf Anforderung gebührenfrei angefordert werden.

Jetzt mußte ich also nur noch wissen, wer der Bundeswahlleiter ist. Den konnte ich dann hier finden :

Bundeswahlordnung
§ 1
Bundeswahlleiter
Der Bundeswahlleiter und sein Stellvertreter werden auf unbestimmte Zeit ernannt. Das Bundesministerium des Innern macht die Namen des Bundeswahlleiters und seines Stellvertreters sowie die Anschriften ihrer Dienststellen mit Telekommunikationsanschlüssen öffentlich bekannt.
Dann also mal weiter zum BMI :D
Andreas

#6

30.06.2005, 13:31

...und schon weiß ich, wo ich ihn finde :D

www.bundeswahlleiter.de
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#7

30.06.2005, 13:33

Hallo Andreas, grundsätzlich gibts ein Anschriftenverzeichnis der Parteien und politischen Vereinigungen, das gemäß Paragraph 6 Absatz 3 Parteiengesetz beim Bundeswahlleiter Parteiunterlagen hinterlegt sein muss.
Unter
http://www.politik-digital.de/links/parteien/
wirste evtl. weiter fündig, jedenfalls ergibt sich nach meiner Kurzrecherche von eben, daß ein Eintrag im VEREINSREGISTER des zuständigen Amtsgerichts erfolgen muss.
Da würde ich mal den Hebel ansetzen.
Gruß Gerhard
PS: Kannst ja mal im Forum breittreten, was aus der Sache geworden ist, ist ja nix alltägliches.
Andreas

#8

30.06.2005, 13:45

Werde ich machen. Ich hab jetzt erst mal ein Fax an den Herrn Bundeswahlleiter rausgeschickt, um die Satzung anzufordern.
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#9

30.06.2005, 15:01

Gut zu wissen, wo man bei Gericht sowas einsehen kann, das ist ja doch am anonymsten. Vor allem, wenn man sich gut dort auskennt, wie meine Wenigkeit im AG Charlottenburg (Vereins-/Genossenschafts- und Handelsregister von Berlin).

Hatte mir das zwar auch schon fast gedacht gehabt, wusste aber nicht mehr welches Register für die Parteien zuständig ist.
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Andreas

#10

25.07.2005, 11:12

So, dann grab ich das Thema mal wieder aus.

Eine Zustellung an diese Partei hat nicht funktioniert, Drittschuldner unter der angegebenen Anschrift nicht ermittelt.

Das Büro des Bundeswahlleiters sieht keinen Anlaß und keinen Ermittlungsbedarf hinsichtlich einer geänderten Anschrift, obwohl ich dort telefonisch bekanntgegeben hatte, daß die Adresse nicht mehr zustellfähig ist. Das sei "nichts Besonderes".

Über diese Art der Pflichterfüllung mag man sich selbst ein Bild machen :roll:

Dann folgt wohl gleich noch ein Anruf bei dem Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts, wo ich grade niemanden erreichen konnte.

EDIT / NACHTRAG:
Da ich gerade herausgefunden habe, wo einmal wöchentlich zu einem festgelegten Termin Parteien-Stammtisch ist, werde ich dort im Lokal zustellen lassen :)
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