Vollstreckungsbescheid vorläufig vollstreckbar

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JuJu90
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#1

31.12.2010, 13:14

Hey Leute :D

ab wann ist der vollstreckungsbescheid vorläufig vollstreckbar und ab wann nicht mehr .... irgendwie bin ich in der sache total verwirrt.
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sunshine24
...ist hier unabkömmlich !
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#2

31.12.2010, 13:32

wie beim Versäumnisurteil kannst du aus einem Vollstreckungsbescheid sofort vollstrecken, also bevor die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist, sofern die Voraussetzungen der ZV vorliegen - Titel haste, Klausel brauch der VB nicht und Zustellung. Der Gegner hat nach Erhalt des VB zwei Wochen Zeit, um gegen den VB Einspruch einzulegen. In dieser Zeit ist der Titel sozusagen "vorläufig vollstreckbar", da der Titel noch nicht rechtskräftig ist. Erst nach Ablauf de 2-Wochen-Frist ist der Titel rechtskräftig, wenn der Gegner keinen Einspruch eingelegt hat
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
JuJu90
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#3

31.12.2010, 17:15

super danke :D
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