MB an Arbeitsgericht / was ist mit vorgerichtl. RA Gebühren?

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Little Wombat
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#1

23.12.2010, 12:18

Die Suche hat mir leider keinen Treffer angezeigt zu der Frage. Meinen letzten MB Antrag für das Arbeitsgericht habe ich vor ca. 5 Jahren ausgefüllt. Leider ist gerade niemand da, den ich fragen könnte.

Muss ich in dem Antrag die vorgerichtlichen Anwaltsgebühren angeben oder nicht? Bin mir gerade ziemlich unsicher.

Danke für Eure Hilfe.
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SH28111977
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#2

23.12.2010, 12:23

nein, keine außerg. Anwaltsgebühren. Sie sind nicht erstattungsfähig, § 12a ArbGG gilt auch hier.

--> http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=22115" target="blank

ich weiß, daß es bag-entscheidungen hierzu gibt, hab sie aber eben nicht parat.

lg
sh
hoschte1
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#3

24.12.2010, 15:16

Du könntest versuchen, die außergerichtlichen Kosten als Schadensersatz gesondert geltend zu machen. Wir haben das bei unserem Arbeitsgericht schon mal gemacht und es hat geklappt.
Aber warum macht Ihr nicht einfach eine Leistungsklage ? Geht viel schneller.
:wink:
Jupp03/11

#4

24.12.2010, 15:19

ganz einfach, dann müßte der Chef wohl diktieren, schiebt es so vor sich her :lol:
hoschte1
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#5

24.12.2010, 15:58

Wie ? Diktieren ? Das machen wir allein. Unsere Chefin diktiert uns da nichts. Man muss auch nicht viel begründen. :idea:
1. Wann oder seit wann arbeitet Kläger bei Beklagten und wie hoch vereinbarter Bruttolohn.
2. Wie setzt sich Forderung zusammen und wann fällig
und fertig.
Geht gerade bei Forderung Lohnzahlung viel schneller. MB dauert uns zu lange. Bei unserem ArbG bekommt man auch schnell einen Termin.
Also dann frohe Weihnachten und einen erfolgreichen Start ins Jahr 2011 wünscht Hoschte1 :lol:
Little Wombat
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#6

28.12.2010, 09:58

etwas verspätet, bei uns ist gerade die halbe belegschaft krank, aber trotzdem danke für die ganzen antworten. was würde ich nur ohne euch + das forum machen.
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