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erneuten VB gegen weiteren Schuldner

Verfasst: 06.12.2010, 09:31
von ciarita
Hallo zusammen,

ich bin mal wieder ratlos... :?

Haben bereits VB gegen einen Schuldner erwirkt. Jetzt will/kann dieser nicht zahlen. Es handelt sich um Mietrückstände. Wollen über den selben Anspruch nun gege die ehemalige Mitmieterin erneut VB beantragen. Hatten es damals versäumt, beide als Gesamtschuldner in Anspruch zu nehmen.
Meine Frage: ist es überhaupt noch möglich, nunmehr VB gegen Mitmieterin zu erwirken? Tu mich damit schwer, Anspruch wurde ja bereits tituliert... auf der anderen Seite wird ja VB gegen eine andere Person beantragt. Also sollte es doch möglich sein..???.... :oops:

Re: erneuten VB gegen weiteren Schuldner

Verfasst: 06.12.2010, 09:56
von Trynnchylld
Hallo, das Problem bei der Sache ist, dass sich aus dem Titel im Normalfall ja ergibt, dass der Schuldner zusammen mit den anderen Schuldner gesamtschuldnerisch haftet. Beantragst du jetzt einen weiteren Titel gegen den anderen Schuldner hast du ja zwei unabhängige Titel voneinander, die ja auch beide vollstreckt werden könnten.

Ich würde an deiner Stelle mal beim Mahngericht anrufen und nachfragen. Gegebenenfalls kannst du einen neuen MB beantragen, dort die gesamtschuldnerische Haftung angeben und den vorhandenen Titel mitschicken und entsprechend ergänzen/abändern lassen.

Ich denke, dass die Gesamtschuldnerhaftung sich auf jeden Fall aus den Titeln ergeben muss.

Re: erneuten VB gegen weiteren Schuldner

Verfasst: 06.12.2010, 11:33
von Naughty but nice
Hallo Ciarita,

kannst du mal schreiben, was dann aus der Sache geworden ist, bitte.
Würde mich interessieren :D

Danke schön!!

Re: erneuten VB gegen weiteren Schuldner

Verfasst: 06.12.2010, 12:42
von ciarita
@Trynn

das erscheint mir sehr logisch :D
so wird´s gemacht

:thx

Re: erneuten VB gegen weiteren Schuldner

Verfasst: 07.12.2010, 10:06
von Trynnchylld
Gern geschehen! Sagst Bescheid, was draus geworden ist! :D

Re: erneuten VB gegen weiteren Schuldner

Verfasst: 07.12.2010, 12:05
von Geniesserin
Ich hatte vor ein paar Tagen das gleiche Problem.
Leider läßt sich im Mahnverfahren nachträglich keine Gesamtschuldnerhaftung eintragen/feststellen.

Es muss ein neuer, einzelner MB beantragt werden.

Re: erneuten VB gegen weiteren Schuldner

Verfasst: 19.12.2010, 19:48
von ciarita
richtig, eine nachträgliche änderung des VB ist nicht möglich. jedoch MUSS im neuen mb-antrag kenntlich gemacht werden, dass der anspruch bereits tituliert worden ist und es sich um gesamtschuldner handelt. habe praktisch normalen antrag gestellt mit zusätzlichem "sonstigen anpruch", in dem ich schuldner, az. sowie datum des vb´s angegeben habe. so sagte es mir die rechtspflegerin des mahngerichts. bleibt nunmehr abzuwarten, was passiert... bin aber zuversichtlich... :lol: