ZV: unvertretbare Handlung

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Gast

#1

28.02.2007, 16:38

Hallo Leute,
ich brauch dringend ein Muster für die ZV einer unvertretbaren Handlung?

Vielen Dank im Voraus
Gast

#2

28.02.2007, 16:52

Hat denn das noch niemand gemacht?
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PeeDee
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#3

28.02.2007, 16:56

Also ich nicht.

Mit fällt grad auch gar nix ein, was unvertretbar ist glaub ich :wink: .
Doch Widerherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft.

:hm
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
Gast

#4

28.02.2007, 16:56

ich kann Dir jetzt keinen Vordruck schicken, aber ich weiß auf jeden Fall, daß Du beantragen solltest, daß ein Zwangsgeld bis € 25.000,00 festgesetzt werden sollte alternativ 6 Monate Ordnungshaft.

Die Begründung musst Du sowieso allein schreiben.

Ich würde das ans Vollstreckungsgericht schicken und mir einen entsprechenden Beschluß besorgen, welche ich dann durch den GVZ vollstrecken lassen würde.

Preußi
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Curry
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#5

28.02.2007, 17:00

Hier kannst du was dazu finden.

Oder gibt einfach mal hier im Forum "888" bei Suche ein.
Curry

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joy1980
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#6

28.02.2007, 17:03

Hallo Sternchen,

hier ein Muster:

"AZ - I. Instanz - AG/LG ...
Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgeldes nach § 888 ZPO

volles Rubrum

überreichen wir namens und in Vollmacht der Gläubiger die vollstreckbare Ausfertigung des ..... (Titel), AZ, nebst Zustellbescheinigung.
Namens und in Vollmacht der Gläubiger beantragen wir,
gegen den Schuldner zur Erzwingung der im vollstreckbaren ... niedergelegten Verpflichtung, die von den Gläubigern und Antragstellerin für die .....genaue Bezeichnung der unvertretbaren Handlung..., ein Zwnangsgeld bis zu 25.000 € und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise Zwangshaft von bis zu sechs Monaten festzusetzen.
Zur Begründung wird folgendes ausgeführt:
Die Gläubiger betreiben wegen einer unvertretbaren Handlung gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus dem Titel vom ....
Der Schuldner wurde mit Schreiben vom ... unter Fristsetzung bis zum ... aufgefordert, seiner Verpflichtung aus dem Vollstreckungstitel nachzukommen.
Beweis: Schreiben vom...., in beglaubigter Abschrift als Anlage.
Der Schuldner hat die Aufforderung unbeachtet gelassen und ist seiner Verpflichtung bis heute nicht nachgekommen.
Der Schuldner hat auch die Androhung der Zwangsvollstreckung durch die Gläubiger unbeachtet gelassen, so daß die Festsetzung eines Zwangsgeldes bis zu 25.000 €, ersatzweise Zwangshaft angezeigt ist.
Eine gerichtliche Androhung der Zwangsmittel ist nach § 888 Abs. 2 ZPO weder geboten noch zulässig, so daß unmittelbar das von dem erkennenden Gericht für angemessen erachtete Zwangsmittel festgesetzt werden kann.
Es wird gebeten, antragsgemäß zu entscheiden und den Verfahrensbevollmächtigten die mit der Vollstreckungsklausel nach § 724 ZPO vollstreckbare Ausfertigung des Zwangsgeldbeschlusses sowie die Zustellbescheinigung zu übersenden. Gleichzeitig wird um Rückgabe der in der Anlage ebenfalls beigefügten Vollstreckungsunterlagen gebeten.
RA"

Die Kosten dafür kannst du gleichzeitig mit festsetzen lassen.

Ich hoffe das hilft Dir ein bisschen weiter.

Liebe Grüße
Gast

#7

28.02.2007, 17:08

Oh vielen Dank an alle und vor allem an joy

Danke
joy1980
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#8

28.02.2007, 17:10

bitte sternchen, hoffe es hilft dir weiter....


liebe grüße
Liebe Grüße :pcwink
Gast

#9

28.02.2007, 17:18

ja auf alle Fälle

Danke
Mandy

#10

25.05.2007, 10:09

Ich habe dazu auch einmal eine Frage:

Wir haben jetzt einen Beschluss, der wie folgt lautet:

"Gegen den Schuldner wird zur Erzwingung der im vollstreckbaren Teil- und Versäumnisurteil des ... vom ... erfolgten Verurteilung, nämlich Auskunft über seine unterhaltsrelevanten Einkünfte zu erteilen, die Zwangshaft bis zur Dauer von sechs Monaten angeordnet."

Meine Frage ist, wir formuliert man jetzt einen Antrag an den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung des Beschlusses oder ist hier noch ein gesonderter Haftbefehl notwendig, den wir beantragen müssen?

Danke schon einmal für eure Hilfe.
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