hallo zusammen,
ich hab für ne inhaberin einer einzelfirma nen vollstreckungsbescheid gegen den inhaber einer anderen einzelfirma erwirkt (gläubiger und schuldner als natürliche personen eingetragen wegen einzelgewerbe) ...
leider hat sich jetzt im nachhinein herausgestellt, dass es sich bei dem schuldner nicht um eine einzelfirma sondern um eine GbR mit 2 gesellschaftern handelt, einmal dem bereits erwähnten "inhaber" und einem weiteren gesellschafter.
kann ich den titel jetzt umschreiben lassen auf die GbR mit beiden gesellschaftern oder muss ich nen komplett neuen titel beantragen? O_o
hab in der sache wohl ziemlich gepennt *schäm*
vlg
Vollstreckungsbescheid umschreiben Einzelfirma - GbR
mach doch erstmal gegen den einen weiter, der andere läuft doch nicht weg. Erst wenn die ZV-Möglichkeiten nichts bringen, kann gegen den anderen ebenfalls vorgegangen werden. Verjährung ist natürlich zu beachten.
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Mit dem vorhandenen Titel kannst du auch ohne weiteres in die Vollstreckung gehen, dies zur Klarstellung !
Gesellschafter einer GbR haften persönlich.
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