Mdt als Privatperson angeben?

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Simba84
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#1

09.11.2010, 08:58

Guten Morgääähn

Habe gerade folgendes Problem:
Soll für unseren Mandanten (Dipl.-Betriebsw., betreibt eine private Nachhilfeschule) einen Mahnbescheid gegen einer seiner Kunden machen. Nun weiss ich allerdings nicht, ob ich unseren Mandanten als Privatperson im MB angeben muss. Auch weiss ich nicht, ob er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Leider ist der Mandant derzeit im Urlaub und ich kann ihn somit nicht fragen :cry:

Vielleicht kann mir ja einer von euch weiterhelfen?
Wünsche allen einen stressfreien Arbeitstag!

Liebe Grüße
Simba
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Birne
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#2

09.11.2010, 09:26

Guten Morgen Simba84

Ich habe auch einen Mandanten, der eine Partnervermittlungsfirma betreibt und für welchen ich sehr oft Mahnbescheide fertige. Leider lässt sich der Firmenname schlecht im Mahnbescheidsprogramm eintragen, weshalb ich lediglich den Mandanten als Privatperson angebe und dennoch gleichzeitig angebe, dass dieser Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Irgendwelche Probleme seitens des Mahngerichts gab es deswegen nicht. und auch später in der ZV, wo ich den kompletten Firmenname dann angebe, läuft alles glatt.

Hat euer Mandant ne Sekretärin bei der Nachhilfeschule? Eventuell mal bei der anfragen, ob er Vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Liebe Grüße zurück und ebenfalls einen streßfreien Arbeitsdienstag :D
Du musst nicht verrückt sein, um hier zu arbeiten. Wir bringen dir das bei. :hofnarr
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#3

09.11.2010, 09:44

Vielen, vielen Dank! Ich werde das dann auch so handhaben.

Nein, die private Nachhilfeschule ist zur Zeit komplett geschlossen, somit kann ich leider auch nicht im Sekretariat nachfragen.

Aber ich denke, dass dies nun auch nicht mehr nötig ist :wink:
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#4

09.11.2010, 09:46

Hast du die Rechnung nicht vorliegen, die angemahnt wurde?
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#5

09.11.2010, 09:49

wenn er in der Rechnung die MwSt angibt, ist er auch zum Vorsteuerabzug berechnet
Hinni

#6

09.11.2010, 09:49

zur Vorsteuerabzugsberechtigung:
Dir liegt sicherlich eine Rechnung des Mandanten vor. Wenn darin Mehrwertsteuer berechnet wurde, müsste der Mandant eigentlich vorsteuerabzugsberechtigt sein.
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#7

09.11.2010, 09:52

:oops: ups, dass man das so leicht erkennen kann, wusste ich auch noch nicht, danke euch!
Goldlöckchen

#8

09.11.2010, 09:53

Jeder, der ein Gewerbe führt, muss doch Steuern abführen, oder?
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#9

09.11.2010, 09:55

Rapunzel hat geschrieben:Jeder, der ein Gewerbe führt, muss doch Steuern abführen, oder?
Er kann auch die Kleinunternehmerregelung gewählt haben ;)
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#10

09.11.2010, 10:10

genau, und in dem Fall weist er in seinen Rechnungen auch keine Mwst aus
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