Die Feststellung der titulierten Forderung zur Insolvenztabelle setzt die Vorlage des Originaltitels weder im Prüfungstermin noch im Feststellungsrechtsstreit voraus.
Volltext
*hier*
Forderungsanmeldung Insolvenzverfahren
also wir stellen die Forderung auch nicht fest, wenn der Originaltitel nicht beigefügt wurde, denn wir fordern den beim Gläubiger an, schicken den dann zum AG ... und beantragen den Feststellungsvermerk, bis zum Rechtsstreit lassen wir es dabei nie kommen, Aufwand ist gering und einfach
- Kathy
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Also ich bzw. mein Ex-Chef 2 (hatte zwei Anwälte) haben die Forderungen auch mit einer Kopie des Titels festgestellt. Schon immer. Titel = Feststellungsvermerk, ob Kopie oder Original und ich glaub am wenigsten interessierts die Gerichte ob das Kopie oder Original ist. Ich habe feststellen müssen, dass denen bei den Insolvenzen überhaupt nix auffällt. Hatte mal zwei Inso-Schuldner mit dem gleichen Nachnamen und habe eine Forderungsanmeldung in der falschen Akte aufgenommen ausversehen. Das ist weder dem Inso-Verwalter (Chef 2) noch dem Gericht aufgefallen. Am Ende ist es nur dem Gläubiger aufgefallen.
MfG Kathy
MfG Kathy
Also, ich gebe auf Gläubigerseite ungern das Original heraus, da es schon öfter Probleme mit der Post gegeben hat und einiges an Post verschwunden ist. ![Traurig :-(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Ich versuche es grundsätzlich erst mal mit ner Kopie des Titels. Wenn der Insolvenzverwalter das Original nicht extra anfordert, bekommt er es auch nicht![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
![Traurig :-(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Ich versuche es grundsätzlich erst mal mit ner Kopie des Titels. Wenn der Insolvenzverwalter das Original nicht extra anfordert, bekommt er es auch nicht
![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Viele Grüße
ich
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@Tanja So machen wir das auch! Erst mal alles in Kopie rausschicken!
LG
Nadine![Tanzende Banane :banane](./images/smilies/banane.gif)
LG
Nadine
![Tanzende Banane :banane](./images/smilies/banane.gif)
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Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
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- happykitcat
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Ich weiß noch, dass wir immer das Original für den Feststellungsvermerkstempel (hier bringen die InsV die auf dem Titel an) benötigten und wir immer eine Monierung an den Gläubiger gesandt haben, wenn der Titel nur in Kopie beigefügt war.
Liebe Grüße aus Berlin
Katja![Milchtrink-Katze :katze3](./images/smilies/katze3.gif)
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Katja
![Milchtrink-Katze :katze3](./images/smilies/katze3.gif)
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