Hallo habe hier ne einstweilige anordnung vorliegern aus der vollstreckt werden soll! der gegner uwrde verurteilt an unsere mandantin einen prozesskostenvorschuss zu zahlen, tut dies aber nicht.
klausel und zustellungsvermerk hat das gericht von amts wegen erteilt. kann ich jetzt ohne weiteres die mobiliar vollstreckung einleiten?
ZV aus einstweiliger anordnung
Hallo Anton79,
ich würde den GV mit der Zustellung beauftragen und gleichzeitig den Vollstreckungauftrag beifügen[font=Comic Sans MS] [/font][font=Courier New] [/font][font=Lucida Console] [/font].
Liebe Grüße
ich würde den GV mit der Zustellung beauftragen und gleichzeitig den Vollstreckungauftrag beifügen[font=Comic Sans MS] [/font][font=Courier New] [/font][font=Lucida Console] [/font].
Liebe Grüße
- katuscha
- ...ist hier unabkömmlich !
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Wenn das Gericht einen Zustellungsvermerk erteilt hat, in dem steht das die eAO am (soundsovielten) dem Gegner zugestellt wurde, reicht das.