ZV aus einstweiliger anordnung

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Anton79
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#1

26.02.2007, 18:28

Hallo habe hier ne einstweilige anordnung vorliegern aus der vollstreckt werden soll! der gegner uwrde verurteilt an unsere mandantin einen prozesskostenvorschuss zu zahlen, tut dies aber nicht.

klausel und zustellungsvermerk hat das gericht von amts wegen erteilt. kann ich jetzt ohne weiteres die mobiliar vollstreckung einleiten?
stuppsi
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#2

26.02.2007, 19:49

Wäre es nicht günstiger das Konto zu pfänden?
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Pepples
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#3

26.02.2007, 20:14

Ja, kannst Du.
Aber, wie Stupsi schon sagte, vielleicht doch lieber Kontopfändung, falls Konto bekannt, oder Gehaltspfändung wenn Arbeitgeber bekannt.
Anton79
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#4

27.02.2007, 12:36

konto pfändung kommt hier nicht in frage.

kann ich also ohne vorherige zustellung der einstweiligen anordnung sofort die mobiliar vollstreckung machen?
joy1980
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#5

27.02.2007, 12:45

Hallo Anton79,

ich würde den GV mit der Zustellung beauftragen und gleichzeitig den Vollstreckungauftrag beifügen[font=Comic Sans MS] [/font][font=Courier New] [/font][font=Lucida Console] [/font].

Liebe Grüße
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katuscha
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#6

27.02.2007, 12:47

Wenn das Gericht einen Zustellungsvermerk erteilt hat, in dem steht das die eAO am (soundsovielten) dem Gegner zugestellt wurde, reicht das.
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