Seite 1 von 1

Anspruchsbegründung

Verfasst: 18.10.2010, 16:05
von Nuran
hallo..

ich sitze grad auf der leitung.. Wenn ich eine Anspruchsbegründung mache, kann ich ja die außergerichtlichen Kosten mit einbeziehen.. Kann ich da die volle Geschäftsgebühr nehmen oder nur die hälftige??
Was ist dann eigentlich mit den Gerichtskosten für den Mahnbescheid?

Re: Anspruchsbegründung

Verfasst: 18.10.2010, 16:11
von zenzi75
Bei Klage oder Anspruchsbegründung wird immer die volle Geschäftsgebühr angesetzt.

Die Gerichtskosten werden erst nach Abschluss des Verfahrens im Rahmen der Kostenfestsetzung mit festgesetzt.

Re: Anspruchsbegründung

Verfasst: 18.10.2010, 16:15
von Nuran
vielen dank..

Re: Anspruchsbegründung

Verfasst: 19.10.2010, 09:21
von Liesel
zenzi75 hat geschrieben:Bei Klage oder Anspruchsbegründung wird immer die volle Geschäftsgebühr angesetzt.
Wieso? Bleibt mir überlassen, was ich einklage.

Re: Anspruchsbegründung

Verfasst: 19.10.2010, 09:45
von Soenny
Liesel hat geschrieben:
zenzi75 hat geschrieben:Bei Klage oder Anspruchsbegründung wird immer die volle Geschäftsgebühr angesetzt.
Wieso? Bleibt mir überlassen, was ich einklage.
:zustimm

Re: Anspruchsbegründung

Verfasst: 19.10.2010, 09:45
von Geniesserin
Liesel hat geschrieben:
zenzi75 hat geschrieben:Bei Klage oder Anspruchsbegründung wird immer die volle Geschäftsgebühr angesetzt.
Wieso? Bleibt mir überlassen, was ich einklage.
:zustimm