Ich soll einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegenüber dem Schuldner unseres Mandanten beantragen.
Ich habe zwei Drittschuldner (eine Bank und den AG). Der Schuldner ist in München wohnhaft und betreibt dort wohl auch eine Agentur. Das Problem: Die Bank hat ihren Sitz im Kreis Fürstenfeldbruck und der AG hat seinen Sitz in Köln.
Kann ich den PfüB jetzt -nach dem Wohnort des Schuldners an das Vollstreckungsgericht München schicken, ohne dass es Probleme gibt?
Oder richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz des Drittschuldners?
Wäre für eine baldige Antwort dankbar, weil es recht eilig ist und ich heute irgendwie voll auf der Leitung steh, bzw. sitze!!
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LG
P.S. Ich kann nicht riskieren, dass mir der PfüB zurückkommt, weil ich eine Vorpfändung ausgebracht habe und ihr wisst schon die liebe 4 Wochen Frist!!!