Hallo, ich habe unsere Kanzlei, nachdem ich bei einem Seminar gehört habe, dass auch andere Kollegen über die Schufa Auskfünfte einholen, zur Schufa angemeldet. Und natürlich auch schon fleißig Anfragen gestellt. Nun erhält man monatlich eine Gesamtkostenabrechnung. Kann ich die angefallenen Kosten zur jeweiligen Akte nicht in die Forderungsaufstellung einbeziehen? Oder wie macht Ihr das, wenn Ihr einen PfüB beantragt und die Kosten nachweisen müsst?
schonmal
Schufa-Kosten in der Forderungsaufstellung
- Trynnchylld
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Ist ja das gleiche wie bei Handelsregisteranfragen online. Ich buche auch die auf die jeweilige Akte entfallenden Gebühren ins Foko und füge einen Auszug der Gesamtaufstellung mit markierter Position bei.
Lieber Gruß, Trynn
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Wie die Vorredner.
Wenn die Kosten vor Titulierung anfallen, in MB mitaufnehmen und wenn es ohne Beanstandung durchgeht, brauchst Du auch nichts nachweisen.
Ich weiß nicht, wie die Schufa abrechnet, aber Ergänzungen dürften doch kein Geld mehr kosten, oder?
Wenn die Kosten vor Titulierung anfallen, in MB mitaufnehmen und wenn es ohne Beanstandung durchgeht, brauchst Du auch nichts nachweisen.
Ich weiß nicht, wie die Schufa abrechnet, aber Ergänzungen dürften doch kein Geld mehr kosten, oder?
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Ich bekomme von der Schufa eine Rechnung im Monat, dort steht nur der Gesamtrechnungsbetrag drin, nicht wie sich dieser zusammenstellt. Aus diesem Grund kann ich die Kosten nicht nachweisen. Beim Mahnbescheid ist das kein Thema, da ja keine Prüfung stattfindet. Bei der Beantragung eines PfüBs aber schon. Vieleicht einen Ausdruck der Anfrage mitschicken?
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Das ist aber ungünstig von der Schufa gelöst.Apfelbaum hat geschrieben:Ich bekomme von der Schufa eine Rechnung im Monat, dort steht nur der Gesamtrechnungsbetrag drin, nicht wie sich dieser zusammenstellt. Aus diesem Grund kann ich die Kosten nicht nachweisen. Beim Mahnbescheid ist das kein Thema, da ja keine Prüfung stattfindet. Bei der Beantragung eines PfüBs aber schon. Vieleicht einen Ausdruck der Anfrage mitschicken?
Ja, ich würde dann den Ausdruck und eine Kopie der Rechnung mitsenden und die angefallenen Kosten anwaltlich versichern. Wenn auch das nicht hilft, kann man im Zweifelsfall immer noch zurücknehmen.
Wie teuer ist denn die Schufa-Auskunft? Daran sollte ja der Erlass des PfÜb nicht scheitern.
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