weitere Pfändungsmöglichkeiten / Aussichten

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Sigi
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#1

27.09.2010, 11:18

Hallo,

es liegt ein Titel vor. Der Schuldner ist 74 Jahre und lebt seit letztem Jahr in Ungarn. Ein Titel konnte erwirkt werden, da er in Deutschland ein Haus besitzt und damit eine Wohnanschrift noch hat. Er lebt in Scheidung (mit 74 :wink: ). Das Haus (Grundbuchauszug liegt vor) ist völlig überschuldet. Hier hat er nichts mehr. Die Forderungssumme liegt bei rund 4000,00. Es stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten hat man. Das Finanzamt hält auch den Finger drauf. Wir vertreten den Steuerberater des Schudlners. Es wurde überlegt eine vorläufiges an den Rentenversicherung zu schicken. Er war wohl selbstständig.

Hat jemand eine Idee für uns.

Lieben Dank und Gruß
Sigi
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Trynnchylld
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#2

27.09.2010, 12:45

Hallo Sigi,

hatte mal ne ähnliche Sache. Weißt Du, ob das Haus vermietet ist? Wenn ja, kannst du die Mieteinnahmen pfänden.

Je nachdem, wie alt die vorausgehenden Eintragungen im Grundbuch sind, lohnt sich vielleicht doch noch eine Eintragung im Grundbuch mit Pfändung Rückgewähranspruch. Sind die eingetragenen Grundschulden schon sehr alt, kann es ja gut sein, dass diese vielleicht gar nicht mehr valutieren.

Rentenpfändung wäre möglich, wie du schon sagtest, vielleicht auch eine Kontopfändung. Ggf. hat der Schuldner seiner Frau gegenüber auch Unterhaltsansprüche?
Lieber Gruß, Trynn

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Sigi
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#3

27.09.2010, 12:54

Hallo,

danke für deine Anwort. Vielleicht sollte das Scheidungsverfahren (soll dieses Jahr noch abgeschlossen werden) erstmal abgewartet werden. Die Idee mit dem Unterhaltsanspruch ist gar nicht so verkehrt. Man munkelt, er habe in den letzten Jahren nur rote Zahlen geschrieben.

Nochmals vielen Dank
Gruß Sigi
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Trynnchylld
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#4

27.09.2010, 12:54

Bitteschön :D
Lieber Gruß, Trynn

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Mati
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#5

27.09.2010, 12:59

Weißt du denn, von welcher Versicherung er Rente(n) bezieht und in welcher Höhe?
Selbständige sind ja häufiger bei mehreren Versicherungen und beziehen aus mehreren Versicherungstöpfen ihre Rentenversicherung. Sollte dies der Falls ein und eventuell sogar noch Unterhaltszahlungen aus der Scheidung dazu kommen, kann man beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Zusammenrechnung der Einkünfte stellen und die Differenz, die über dem Pfändungsfreibetrag ist, wegpfänden :twisted:
Sigi
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#6

27.09.2010, 13:04

Hallo Mati,

leider nein. Da der Schuldner nun in Ungarn lebt, habe ich leider keine Möglichkeit eine eidesstattliche Versicherung einzuhlolen. Aber du bringst mich auf eine Idee. Die Unterlagen müßte unserem Mandanten ja zur Verfügung stehen, er war schließlich der Steuerberater. :idea: Man, mir ging ein Licht auf.

DANKE auch dir.

Liebe Grüsse
Sigi
Mati
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#7

27.09.2010, 13:35

Jep - und denke an die BfA - da haben irgendwann einmal..... meist auch Selbständige einmal eingezahlt und stehen damit in Rentenbezug ;o) Wenn nicht, einfach dort mal anfragen. :wink:
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