Seltsamer Brief vom Mahngericht

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likema31
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#1

23.09.2010, 12:36

Ich muss Euch mal fragen, ob jemand weiß, was es damit auf sich hat.

Ich hatte Mahnbescheid beantragt. Ewig nichts gehört. Vor ca. 2 Wochen kam vom Mahngericht ein Schreiben, in dem mir mitgeteilt wurde, dass noch keine Zustellung des MB erfolgen konnte.

Heute erhalte ich ein Schreiben, in dem wörtlich steht:

"Zu Ihrem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids teilen wir Ihnen mit, dass die Überprüfung der Zustellungsurkunde schwerwiegende Mängel ergeben hat. Da diese Fehler nicht zu beheben sind, haben wir heute den Mahnbescheid dem zuständigen Unternehmen zur kostenlosen Wiederholung der Zustellung übersandt." :shock:

Ähm ja, dass um Verständnis gebeten wird, halte ich fast schon für dreist.

Ich verstehe das so, dass der Fehler nicht bei mir liegt.

Leider geht beim Mahngericht gerade niemand ans Telefon, die haben wohl Mittagspause. Ich würde schon gern wissen, was das für ein Mangel war.

Hattet Ihr sowas schon mal?
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repfiffi
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#2

23.09.2010, 12:40

Der Fehler liegt eindeutig nicht bei Dir - da wurde anscheinend ein Fehler in der Zustellungsurkunde entdeckt und daher soll nochmal zugestellt werden - was das genau für ein Mangel ist, der entdeckt wurde, warum falsch zugestellt wurde o. ä. das wirst Du nur vom Gericht wohl selbst erfahren können, oder einer v. uns schaut mal in seine Glaskugel :wink:

LG
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BabyBen

#3

23.09.2010, 12:41

Ja nur bei mir hatte das Verfahren schon 6 Monate gedauert und dann war der Zustellungsmangel nicht mehr zu beheben. Und dann hat das Verfahren von vorn begonnen und ich habe wieder 6 Monate gewartet.

Bei mir war der Mangel, dass Vater und Sohn absolut den gleichen Namen hatten und unter der gleichen Adresse wohnten (wusstte ich nicht) und keiner mehr wußte, an wen zugestellt wurde. Fiel aber erst bei VB auf und da lag das Kind schon im Brunnen.
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Summerof77
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#4

23.09.2010, 12:41

Das hört sich an, als ob der Zusteller Bockmist gebaut hat... :mrgreen: Also, nicht Deine Schuld! Aber die vom Gericht auch nicht, daher das Verständnis... :mrgreen:
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repfiffi
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#5

23.09.2010, 12:42

BabyBen hat geschrieben:Ja nur bei mir hatte das Verfahren schon 6 Monate gedauert und dann war der Zustellungsmangel nicht mehr zu beheben. Und dann hat das Verfahren von vorn begonnen und ich habe wieder 6 Monate gewartet.
^^autsch, sowas ist echt mies :roll: ^^
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#6

23.09.2010, 12:42

BabyBen hat geschrieben: Bei mir war der Mangel, dass Vater und Sohn absolut den gleichen Namen hatten und unter der gleichen Adresse wohnten (wusstte ich nicht) und keiner mehr wußte, an wen zugestellt wurde. Fiel aber erst bei VB auf und da lag das Kind schon im Brunnen.
:shock: :shock: :shock: Der Sohn lag im Brunnen??? Da kann man wohl auch nicht zustellen. (Tschuldigung, aber das mußte sein!!)
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
BabyBen

#7

23.09.2010, 12:46

repfiffi bei unserem zentralen Mahngericht herrscht Stillstand der Rechtspflege. Wenn ich einen PKH-Antrag stellen muss, was meist der Fall ist, kann es auch noch viel viel länger dauern. Denen wurden die ganzen Rechtspfleger eingespart und wenn ich es richtig verstanden habe, ist einer der letzten vorhandenen Rechtspfleger dauerkrank. Ich habe hier wieder Sachen, die habe ich im Dezember 2009 eingereicht und bis heute keinen Mahnbescheid. Wenn Du da anrufst, heißt es immer: Das ist heute raus gegangen. Dann weißt Du, dass der Bearbeiter die Akte zieht und auf den Stapel zum Bearbeiten legt. Aber das soll hier kein Frustfred gegen mein Mahngericht werden.
BabyBen

#8

23.09.2010, 12:47

Summerof77 doch man kann zustellen, man wirft den Mahnbescheid einfach in den Brunnen hinterher :mrgreen: .
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Michael1974
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#9

23.09.2010, 17:56

Das ist schon ein Ärgerniss mit den nicht zustellbaren Mahnbescheiden... Oftmals pennt aber einfach nur die Post. Bei Namensgleichheit empfiehlt es sich, bei dem Schuldner den Zusatz "sen. oder jun." hinter den Nachnamen zu hängen... Hat bei mir bisher eigentlich immer geklappt, dass die Schuldner so zweifelsfrei auseinander zu halten waren...
BabyBen

#10

23.09.2010, 20:38

Michael das Problem war, dass ich gar nicht wußte, dass es zwei davon gibt. Und ich weiß altersmäßig auch nicht, ob mein Gegner der Vater oder der Sohn ist. Könnte Beides sein. Deshalb habe ich das Geburtstsdatum dazu geschrieben.
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