Hallo ihr Lieben,
hab gleich in einer andren Sache noch ein Probs im Mahnverfahren. Der Antragsgegner ist eine XY GmbH & Co. KG mit Sitz in XY-Stadt, die wird vertreten von der AB GmbH, mit Sitz in AB-Stadt und mir fehlt der Name des Geschäftsführers der GmbH.
Wie muss ich das jetzt in den Antrag schreiben? Zählt die Adresse der AB-Stadt oder die Adresse der XY-Stadt? Und brauch ich den Namen des Geschäftsführers?
Kann da einer weiterhelfen? Wäre ganz lieb!
Danke vorab!
Antragsgegnerbezeichnung bei Mahnbescheid GmbH & Co. KG
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maschinelles oder altes?
maschinelles: da kann man doch gmbh & co kg auch angeben (hab jetz das formular nich im kopf).. du musst die gmbh & co KG angeben und als Vertreter die GmbH.. GF interessiert eigentlich nich
altes is noch einfacher, tragstes halt mit der Hand ein...
maschinelles: da kann man doch gmbh & co kg auch angeben (hab jetz das formular nich im kopf).. du musst die gmbh & co KG angeben und als Vertreter die GmbH.. GF interessiert eigentlich nich
altes is noch einfacher, tragstes halt mit der Hand ein...
Hier ist es altes Verfahren, muss ich dann nur schreiben
XY GmbH & Co. KG, Anschrift XY-Stadt, vertreten durch AB GmbH, Anschrift AB-Stadt, vertreten durch den Geschäftsführer?
Brauch ich den Namen des Geschäftsführer?
Weiß der Postbeamte wo er zustellen muss? XY-Stadt oder AB-Stadt?
XY GmbH & Co. KG, Anschrift XY-Stadt, vertreten durch AB GmbH, Anschrift AB-Stadt, vertreten durch den Geschäftsführer?
Brauch ich den Namen des Geschäftsführer?
Weiß der Postbeamte wo er zustellen muss? XY-Stadt oder AB-Stadt?
- Sandra S.
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Ist das nicht so, dass bei die GmbH & Co. KG eine KG ist, bei der die GmbH persönlich haftende Gesellschafterin ist?
Vielleicht bietet sich ja an, dass du zwei Mahnbescheide machst:
1. gegen die GmbH & Co. KG, vertreten durch die GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin, diese vertreten durch den Geschäftsführer, Adresse XY
2. gegen die GmbH, vertreten durch den Geschäftführer, Adresse AB.
Bei den MB kannst du ja "Gesamtschuldner" ankreuzen, d.h. musst dann nur einmal GK einzahlen und bekommst auch nur ein Az vom Mahngericht.
Übrigens, Name des Geschäftsführers muss nicht mit angegeben werden.
Vielleicht bietet sich ja an, dass du zwei Mahnbescheide machst:
1. gegen die GmbH & Co. KG, vertreten durch die GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin, diese vertreten durch den Geschäftsführer, Adresse XY
2. gegen die GmbH, vertreten durch den Geschäftführer, Adresse AB.
Bei den MB kannst du ja "Gesamtschuldner" ankreuzen, d.h. musst dann nur einmal GK einzahlen und bekommst auch nur ein Az vom Mahngericht.
Übrigens, Name des Geschäftsführers muss nicht mit angegeben werden.
Liebe Grüße
von Sandra
von Sandra
Ohjee... ich muss doch nochmal nachfragen, denn ich habe es in dem schlauen Buch von Konstanze Halt "Die Praxis der Rechtsanwalt-Sekretärin Teil II" so gelesen:
"Da die GmbH & Co. KG nur eine einzige Firma ist, welche auch als solche haftet, ergibt sich für den Mahnbescheid, dass auch nur gegen die GmbH & Co. KG vorgegangen werden muss, selbst dann, wenn die GmbH als Komplementärin ihren Sitz in der einen und die KG ihren Sitz in der anderen Stadt hat. Wichtig ist ein Handelsregisterauszug, aus welchem Sie ersehen können, wo der Hauptsitz der GmbH & Co. KG, also der Sitz der Gesellschaft ist und wo der Sitz der Komplementärin GmbH ist. Selbst wenn zwei verschiedene Gesellschaftsitze im Handelsregister eingetragen sind, ist nur der Sitz der GmbH relevant, da die GmbH & Co. KG durch diese nach außen vertreten ist."
Ist dies richtig? Mir gehts vorallem um den letzten Satz?
"Da die GmbH & Co. KG nur eine einzige Firma ist, welche auch als solche haftet, ergibt sich für den Mahnbescheid, dass auch nur gegen die GmbH & Co. KG vorgegangen werden muss, selbst dann, wenn die GmbH als Komplementärin ihren Sitz in der einen und die KG ihren Sitz in der anderen Stadt hat. Wichtig ist ein Handelsregisterauszug, aus welchem Sie ersehen können, wo der Hauptsitz der GmbH & Co. KG, also der Sitz der Gesellschaft ist und wo der Sitz der Komplementärin GmbH ist. Selbst wenn zwei verschiedene Gesellschaftsitze im Handelsregister eingetragen sind, ist nur der Sitz der GmbH relevant, da die GmbH & Co. KG durch diese nach außen vertreten ist."
Ist dies richtig? Mir gehts vorallem um den letzten Satz?
Liebe Grüße
Muzel
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- Curry
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Also, dass nur gegen die GmbH & Co. KG vorgegangen werden kann, das dachte ich mir schon. Wegen dem letzten Satz, wozu musst du das denn wissen, die Zustellung veranlasst doch das Gericht?
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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eben.. die Zustellung interessiert gar nicht..
und wegen GmbH: hm wie macht man das denn bei ner GmbH? da nehm ich doch auch nicht die Gesellschafter einzeln auf oder? die haften ja auch nicht persönlich.. schwierig schwierig
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Okay, man muss ja das zuständige Streitgericht angeben, von daher könnte es schon interessant sein.
Ich habe das mal über RA-Micro getestet, der gibt dann beim Streitgericht das der GmbH & Co. KG an.
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Curry
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