Folgendes Problem.
Mandant will dem Schuldner ein bestimmtes Schreiben zukommen lassen. Obwohl die Adresse stimmt soll es dort keinen Briefkasten geben und der Schuldner öffnet die Tür auch nicht. Einschreiben bei der Post werden nicht abgeholt.
Klang für mich zuerst danach, dass der Schuldner dort vielleicht wirklich nicht wohnt. Aber der Mandant versichert es sei so, es werde wohl nur jegliche Post verweigert.
Irgendwelche kreativen Vorschläge für eine Zustellung?
(Die Idee das Schreiben um einen Stein zu wickeln und durch die Scheibe zu werfen muss ich leider ablehnen).
kein Briefkasten, Schuldner verweigert Annahme -
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
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- Michael1974
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Wie wäre es mit persönlicher Zustellung durch den Gerichtsvollzieher? Wenn der GV den Schuldner persönlich antrifft, er aber selbst dann nicht den Brief "in die Hand" nehmen will, müsste es reichen, wenn der GV persönlich den Brief vor die Tür legt, damit die Zustellung als bewirkt gilt...
Gruß, Michael
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Rauskriegen, welche Wohnung zum Schuldner gehört und mit unbeteiligten Zeugen an die Haustür kleben.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
Mehr als klingeln und hoffen, dass der Schuldner die Tür aufmacht kann der Gerichtsvollzieher aber auch nicht machen. Also nichts, was nicht der Mandant durch einen persönlichen Boten hätte erledigen können.
Daran das ganze Ding einfach mit Paketband an die Tür zu kleben hatte ich auch schon gedacht. Problem ist da nur, der Schuldner könnte behaupten, als er an der Tür war wäre nichts mehr da gewesen, z.B. könnten ja andere Hausbewohner den Brief entfernt haben.
Daran das ganze Ding einfach mit Paketband an die Tür zu kleben hatte ich auch schon gedacht. Problem ist da nur, der Schuldner könnte behaupten, als er an der Tür war wäre nichts mehr da gewesen, z.B. könnten ja andere Hausbewohner den Brief entfernt haben.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
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Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
- Michael1974
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Dann fahre doch mal selbst hin und stell dich als Zeuge zur Verfügung
Ein Anruf beim zuständigen Gerichtsvollzieher hilft aber manchmal echt weiter. Viele Gerichtsvollzieher kennen ihre Pappenheimer halt und wissen, wie sie die Leute zu fassen kriegen.
Ein Anruf beim zuständigen Gerichtsvollzieher hilft aber manchmal echt weiter. Viele Gerichtsvollzieher kennen ihre Pappenheimer halt und wissen, wie sie die Leute zu fassen kriegen.
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Falls er einer Arbeitstätigkeit nachgeht, würde dann nicht auch eine Zustellung am Arbeitsplatz in Frage kommen?
ODER
Du kaufst nen Briefkasten, montierst den am Haus, schreibst seinen Namen drauf und wirfst den Brief ein Falls er nicht von allein rauskommt um euch abzuhalten hättet ihr eure Zustellung (ganz ohne Stein)
ODER
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na das ist dochmal ne Superidee!!
entweder das oder GV anrufen/beauftragen, der wird das schon irgendwie hinkriegen
was ist denn mit der Post, kommen da die Briefe zurück?
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Damit gibt es aber neue Probleme: Welches Briefkastenmodell ist vorgeschrieben? Sind die Anschaffungskosten für den Kasten absetzbar? Wer bezahlt die Dübel? Droht Schadensersatz wegen der zu bohrenden Löcher? Wo kriege ich Strom für die Bohrmaschine her?sweet_shugar hat geschrieben: Du kaufst nen Briefkasten, montierst den am Haus, schreibst seinen Namen drauf und wirfst den Brief ein Falls er nicht von allein rauskommt um euch abzuhalten hättet ihr eure Zustellung (ganz ohne Stein)
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13 hat geschrieben:Damit gibt es aber neue Probleme: Welches Briefkastenmodell ist vorgeschrieben? Sind die Anschaffungskosten für den Kasten absetzbar? Wer bezahlt die Dübel? Droht Schadensersatz wegen der zu bohrenden Löcher? Wo kriege ich Strom für die Bohrmaschine her?sweet_shugar hat geschrieben: Du kaufst nen Briefkasten, montierst den am Haus, schreibst seinen Namen drauf und wirfst den Brief ein Falls er nicht von allein rauskommt um euch abzuhalten hättet ihr eure Zustellung (ganz ohne Stein)
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...und wie zum Teufel kommt der Schuldner an die Schlüssel für den Briefkasten?
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