kein Briefkasten, Schuldner verweigert Annahme -

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Benutzeravatar
Mr.Black
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1013
Registriert: 20.04.2007, 12:22
Wohnort: Berlin

#1

17.09.2010, 14:30

Folgendes Problem.

Mandant will dem Schuldner ein bestimmtes Schreiben zukommen lassen. Obwohl die Adresse stimmt soll es dort keinen Briefkasten geben und der Schuldner öffnet die Tür auch nicht. Einschreiben bei der Post werden nicht abgeholt.

Klang für mich zuerst danach, dass der Schuldner dort vielleicht wirklich nicht wohnt. Aber der Mandant versichert es sei so, es werde wohl nur jegliche Post verweigert.

Irgendwelche kreativen Vorschläge für eine Zustellung?

(Die Idee das Schreiben um einen Stein zu wickeln und durch die Scheibe zu werfen muss ich leider ablehnen).
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Benutzeravatar
Michael1974
Forenfachkraft
Beiträge: 106
Registriert: 31.08.2010, 15:53
Beruf: RA- und Notarfachangestellter
Software: RA-Micro

#2

17.09.2010, 14:36

Wie wäre es mit persönlicher Zustellung durch den Gerichtsvollzieher? Wenn der GV den Schuldner persönlich antrifft, er aber selbst dann nicht den Brief "in die Hand" nehmen will, müsste es reichen, wenn der GV persönlich den Brief vor die Tür legt, damit die Zustellung als bewirkt gilt...

Gruß, Michael
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#3

17.09.2010, 14:44

Rauskriegen, welche Wohnung zum Schuldner gehört und mit unbeteiligten Zeugen an die Haustür kleben. :P
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Benutzeravatar
Mr.Black
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1013
Registriert: 20.04.2007, 12:22
Wohnort: Berlin

#4

17.09.2010, 14:45

Mehr als klingeln und hoffen, dass der Schuldner die Tür aufmacht kann der Gerichtsvollzieher aber auch nicht machen. Also nichts, was nicht der Mandant durch einen persönlichen Boten hätte erledigen können.

Daran das ganze Ding einfach mit Paketband an die Tür zu kleben hatte ich auch schon gedacht. Problem ist da nur, der Schuldner könnte behaupten, als er an der Tür war wäre nichts mehr da gewesen, z.B. könnten ja andere Hausbewohner den Brief entfernt haben.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Benutzeravatar
Michael1974
Forenfachkraft
Beiträge: 106
Registriert: 31.08.2010, 15:53
Beruf: RA- und Notarfachangestellter
Software: RA-Micro

#5

17.09.2010, 14:49

Dann fahre doch mal selbst hin und stell dich als Zeuge zur Verfügung :)
Ein Anruf beim zuständigen Gerichtsvollzieher hilft aber manchmal echt weiter. Viele Gerichtsvollzieher kennen ihre Pappenheimer halt und wissen, wie sie die Leute zu fassen kriegen.
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#6

17.09.2010, 14:52

oder unter Zeugen unten durch den Türschlitz in die Wohnung schieben
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Benutzeravatar
Aurora-Sun
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 437
Registriert: 14.04.2009, 14:43
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: WinRa

#7

17.09.2010, 17:31

Falls er einer Arbeitstätigkeit nachgeht, würde dann nicht auch eine Zustellung am Arbeitsplatz in Frage kommen?

ODER

Du kaufst nen Briefkasten, montierst den am Haus, schreibst seinen Namen drauf und wirfst den Brief ein :wink: Falls er nicht von allein rauskommt um euch abzuhalten hättet ihr eure Zustellung (ganz ohne Stein)
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#8

18.09.2010, 21:02

na das ist dochmal ne Superidee!!

entweder das oder GV anrufen/beauftragen, der wird das schon irgendwie hinkriegen

was ist denn mit der Post, kommen da die Briefe zurück?
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#9

19.09.2010, 12:31

sweet_shugar hat geschrieben: Du kaufst nen Briefkasten, montierst den am Haus, schreibst seinen Namen drauf und wirfst den Brief ein :wink: Falls er nicht von allein rauskommt um euch abzuhalten hättet ihr eure Zustellung (ganz ohne Stein)
Damit gibt es aber neue Probleme: Welches Briefkastenmodell ist vorgeschrieben? Sind die Anschaffungskosten für den Kasten absetzbar? Wer bezahlt die Dübel? Droht Schadensersatz wegen der zu bohrenden Löcher? Wo kriege ich Strom für die Bohrmaschine her?

Fragen über Fragen... :roll:
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Benutzeravatar
MG
Forenfachkraft
Beiträge: 195
Registriert: 21.06.2006, 09:39
Beruf: Rechtsanwalt und ReFa
Software: AnNoText

#10

19.09.2010, 12:45

13 hat geschrieben:
sweet_shugar hat geschrieben: Du kaufst nen Briefkasten, montierst den am Haus, schreibst seinen Namen drauf und wirfst den Brief ein :wink: Falls er nicht von allein rauskommt um euch abzuhalten hättet ihr eure Zustellung (ganz ohne Stein)
Damit gibt es aber neue Probleme: Welches Briefkastenmodell ist vorgeschrieben? Sind die Anschaffungskosten für den Kasten absetzbar? Wer bezahlt die Dübel? Droht Schadensersatz wegen der zu bohrenden Löcher? Wo kriege ich Strom für die Bohrmaschine her?

Fragen über Fragen... :roll:

...und wie zum Teufel kommt der Schuldner an die Schlüssel für den Briefkasten?

Fragen über Fragen... :lol:
Audiatur et altera pars!
Antworten