Hausgeld wiederkehrende Leistung?

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#11

03.09.2010, 08:44

Danke, Kitty.

Ich hab mir gedacht, dass es besser sei den Mieter vorher zu kontaktieren, da es ja sein könnte, dass er z. B. schon das Mietverhältnis gekündigt hat oder so, damit der Pfüb nicht ins Leere geht. Außerdem hätte ich dann noch eine zusätzliche Kontoverbindung, wohin die Monatsmieten eingezahlt werden. Ist doch auch nicht schlecht, oder?

Wegen der Rentenversicherung von Ärzten denke ich mal, kann man sich schlau machen. Aber mal schauen, erst einen Pfüb wegen der Miete+Konto und dann evtl. Pfüb Rente.

Aber auf jeden Fall vielen Dank, jetzt habe ich in der Sache erstmal eine Richtung in die die ZV Sinn macht. Habt mir wirklich sehr geholfen.
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Adelia
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#12

03.09.2010, 09:00

wegen der Titulierung von Hausgeldern.

Schaut mal in das Protokoll der WEG-Versammlung. Wir haben es oft, dass der Betrag im Jahresbetrag fällig ist, aber eingeräumt wird, das er den gesamten Hausgeldbetrag in Monatsraten gezahlt werden kann. So können wir z. B. für das Jahr 2010 von Januar bis Dezember im Mahnbescheid titulieren lassen, so haben wir auch nicht das Problem, alle paar Monate einen Mahnbescheid beantragen zu müssen. Spart natürlich RA-Kosten für den Mandanten.
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#13

03.09.2010, 10:55

Hey, das ist ja ne richtig gute Idee. :D Ich hab normalerweise nix mit WEG zu tun, eher ZV wegen unbezahlten Wareneinkäufen.

Wenn ich jetzt aber mir das Protokoll der WEG-Versammlung von unserer Mandantschaft anfordere, was soll ich dann weiter machen? Ich meine der Schuldner hat erst seit Januar bis jetzt September 2010 kein Hausgeld bezahlt. Ich habe bereits für Jan-Mai 2010 titulieren lassen. Soll ich dann einfach von Juni bis Sept. und dann einschließlich bis Dezember im voraus beantragen?

Was ist, wenn er plötzlich, was ich nicht glaube, kann aber sein, anfängt ab Oktober zu zahlen? Soll das dann wie eine normale Zahlung behandelt werden?

:thx
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#14

03.09.2010, 16:29

Ja also du schaust halt, ob in diesem Protokoll steht, dass die WEG-Verwaltung berechtigt, die Beträge für ein ganzes Jahr einzuziehen und dann kannst du gleich einen MB von Juni bis Dezember machen. Wenn der Eigentümer dann zahlen sollte, siehst du es einfach als ganz normale Zahlung an, denn die Zahlung ist ja in dem Sinne fällig für ein ganzes Jahr, meistens wird halt nur eingeräumt, dass dieser Betrag in "Raten" gezahlt werden kann.
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#15

06.09.2010, 15:36

Hi, danke nochmal.

Hab gerade mit der Mandantschaft gesprochen, leider wurde es so von vornherein vereinbart, dass die Beträge monatlich zum 3. Werktag eines Monats fällig werden. Also bleibt mir nix anderes übrig, als neuen MB bzgl. Juni bis September zu beantragen, oder?

Ich befürchte auch noch, dass ich vorher die Hausgeldforderung für Juni bis September anmahnen muss, oder? Die WEG hat dem S. bisher nur den Wirtschaftsplan zugeschickt und halt die Mitteilung, wie hoch die zukünftigen Kosten sind. Ist doch echt alles doof. Verliere ich wieder nur Zeit.

Wie seht ihr das?
Kitty
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#16

06.09.2010, 15:55

M. E. muss über den Wirtschaftsplan eine Beschlussfassung (siehe Protokoll Eigentümerversammlung) vorliegen.
Wenn "vereinbart" ist, dass die Wohngelder (Vorauszahlungen) zum 3. Werktag fällig sind (ich geh mal davon aus, dass dies im Verwaltervertrag so vereinbart wurde), dann brauchst du nicht mehr mahnen. Ich würde mal meinen, du kannst jetzt wieder einen MB für Juni bis September 2010 beantragen.
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#17

07.09.2010, 16:03

Danke Adelia für den Tipp mit dem Protokoll, werde ich in unserer Sache auch mal prüfen.
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La
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#18

13.09.2010, 14:38

@Kitty: Ich habe mir eine Abschrift des Protokolls der WEG-Versammlung von Mandantschaft zukommen lassen. Da steht u. a., dass der Wirtschaftplan für den Zeitraum vom 01.01.-31.12.2010 bis um Jahr 2011 gilt, bis ein neuer beschlossen wird. Toll, und wie hilft mir das weiter? Hab einfach keinen Plan von der ganzen Geschichte. Soll ich vielleicht noch eine Abschrift des Wirtschaftsplans von der Mandantschaft anfordern?

Danke schon mal im Voraus!

Hilfe?!?
La
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#19

13.09.2010, 14:39

Ach, noch was, und zwar konnte man dem Protokoll entnehmen, dass der Schuldner im Verwaltungsbeirat ist. Bringt mir das irgendetwas?
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