Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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fine
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#1
15.02.2007, 16:44
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![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Hallo Ihr Lieben, ich brauche mal wieder den Rat der Pfändungsprofis. Meine Schuldnerin gab im VVZ unter Punkt 19 "Rechte an Grundstücken" an: Mietkauf Grundstück Straße Ort, Eigentümer Herr XY. Kann ich die jetzt eingezahlte Miete irgendwie pfänden, sodass sie später nicht auf den Kaufpreis angerechnet wird?
![Weinen :cry:](./images/smilies/icon_cry.gif)
Blöd ausgedrückt, aber ich hoffe ihr wißt wie ich es meine.
Für ein paar Tips wäre ich dankbar.
Fine
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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Gast
#2
15.02.2007, 16:54
ich überlege mir gerade warum Du es Dir so kompliziert machst. Wenn Deine Schuldnerin sich den Mietkauf leisten kann, warum gehst Du dann nicht z. B. in ihr Konto und pfändest da???
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Majo
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#3
15.02.2007, 16:54
bin mir ziemlich sicher, dass des ned geht. Du kannst ja nicht die Miete pfänden, die der Schuldner zahlt. Und ein Mietkauf ist ja nichts anderes als dass der SC Miete zahlt (evtl etwas Höher) und somit das Objekt irgendwann erwirbt.
So gesehen gibt es ja keinen DS.
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Majo
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#4
15.02.2007, 16:55
Preußi hat geschrieben:ich überlege mir gerade warum Du es Dir so kompliziert machst. Wenn Deine Schuldnerin sich den Mietkauf leisten kann, warum gehst Du dann nicht z. B. in ihr Konto und pfändest da???
oder so stimmt
![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Oder dann den Lohn...
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Gast
#5
15.02.2007, 16:59
hab gerade mal bei Wikipedia geguckt, das wirtschaftliche Eigentum geht sofort an den Käufer über .... steht da.
Damit müsste ihr entweder die Wohnung oder das Grundstück gehören, so daß Du, wenn der Titel hoch genug ist, ggf. die Zwangsversteigerung betreiben oder aber ne Sicherungshypothek machen könntest.
Aber Lohn- und Kontenpfändungen machen viel mehr Spaß, weil man da kurzfristig ne Reaktion vom Schuldner bekommt *gg*
Preußi
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fine
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#6
15.02.2007, 17:03
Preußi hat geschrieben:ich überlege mir gerade warum Du es Dir so kompliziert machst. Wenn Deine Schuldnerin sich den Mietkauf leisten kann, warum gehst Du dann nicht z. B. in ihr Konto und pfändest da???
Hallo Preußig, laut VVZ hat das Konto ein Guthaben von 10,00 EUR, ansonsten bezieht sie nur Hartz IV, also gehe ich davon aus, dass der überwiegende Teil der Miete vom Ehemann oder Lebenspartner bezahlt wird.
![Lachen :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)
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Gast
#7
15.02.2007, 17:05
bekommt sie noch mehr Sozialleistungen??? Wieviel Sozialleistungen bekommt sie denn insgesamt???
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#8
15.02.2007, 17:11
516,00 EUR Erwerbsunfähigkeitsrente (keine Hartz IV, hab ich nicht richtig hingeguckt), 154,00 EUR Kindergeld (für ihr 4jähriges Kind).
Aber ihr habt schon Recht, Kontenpfändung ist das beste, da kommen die meisten angehechelt und winseln vorm Schreibtisch, damit man die Pfändung ruhend stellt (natürlich nur wenn Raten gezahlt werden).
Also laß ich die Sache mit dem Mietkauf und würg ihr eins mit dem Konto rein, Danke an alle.
Fine
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Gast
#9
15.02.2007, 17:17
Mach die Kontenpfändung auf jeden Fall, Einmalzahlungen müssen sowieso an euch ausgekehrt werden.