Hallo,
habe mal eine Frage. Ich mache das Onlinemahnverfahren erst seit kurzem. Nun habe ich eine Monierung bekommen wg Zeile 43 und 44 des Formulars.
Ich hatte für den einen Schuldner eine EMA gemacht 7,19 (für die Nachermittlung 10,79) also insgesamt 17,98 Euro angegeben. Die Schuldner wohnen allerdings beide zusammen in der gleichen Wohnung. Ebenfalls wurden zwei Mahnungen vorab versandt, die ich im MB mit insg. 5,12 Euro angab.
Im Monierungstext steht noch, dass die Bezeichung der Art nicht richtig sein soll. Was meint das Gericht damit? Muss ich jetzt das aufschlüsseln oder wie bereits angegeben im MB wieder zusammen auf die Monierungsantwort schreiben
Danke schonmal vorab
LG uma
Monierung auf MB (zwei Schuldner)
Hallo,
ja genau die kosten hatte ich im MB angegeben (glaub ja nicht, das sich bei der Onlineübertragung was geändert hat )
Gruß uma
ja genau die kosten hatte ich im MB angegeben (glaub ja nicht, das sich bei der Onlineübertragung was geändert hat )
Gruß uma
- Majo
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1167
- Registriert: 12.02.2007, 16:20
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Mittelfranken
aber wenn du die in genau den Feldern in Zeile 44 im MB angibst, dann ist doch gar keine Bezeichnung nötig. die Wäre nur bei sonstigen Nebenforderungen erforderlich.
deswegen frag ich mich ja, was dat soll...na ich geb das dann eben nochmal an und geb das ganze wieder zurück ans Gericht. Vielleicht ist das bei denen nur ABM