Frage bez. Pfüb

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Christina83
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#1

13.02.2007, 15:12

Hallöchen! Ich muss nochmal wegen eines Pfüb-Problemchens nerven.

Wir wollen einen Pfüb gegen zwei Drittschuldner-Banken machen.

Nachdem Bank A aber in einem anderen Gerichtsbezirk als Bank B ihren Sitz hat, muss ich das vorläufige Zahlungsverbot doch dann zweimal an zwei verschiedene Gerichte bzw. GVZ senden, oder?

Und wie verhält es sich dann eigentlich mit dem Pfüb im allgemeinen, den brauch ich dann doch auch in zweifacher Ausfertigung oder? Macht das das Gericht dann automatisch? Zugestellt werden muss dat Ding ja auch zweimal von verschiedenen GVZ....

Oder sollte ich dann nicht lieber gleich zwei Pfüb´s machen, darf man das überhaupt?

Ich bin etwas verwirrt.....
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PeeDee
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#2

13.02.2007, 15:20

Ich würde eine zweite vollstreckbare Ausfertigung des Titels beantragen und 2 Pfübs machen. Zahlungsverbote gehen ja ohne GV und Titel
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#3

13.02.2007, 15:21

hallo,

also das VZV würde ich pro Drittschuldner, d. h. zweimal versenden. Ich glaube es ist ja egal an welchen Gerichtsvollzieher, denn zustellen kann das jeder. Ich schicke es immer an die Verteilerstelle des zuständigen Gerichtes. Aber wenn es besonders schnell gehen muss, machen es manche wohl so, dass sie einen Gerichtsvollzieher, von dem sie wissen, es geht zügig nehmen.

Du kannst beantragen gem. § 829 ZPO einen Pfändungsbeschluss gegen zwei Drittschuldner zu erlassen. Ich schreibe dann noch dazu: "... da beide Banken aus dem Briefkopf der Schuldnerin ersichtlich sind, dürften keine datenschutzrechtlichen oder anderen Bedenken bestehen..." je nachdem was passt halt :-)
Gast

#4

13.02.2007, 15:27

es ist doch überhaupt kein Problem einen Pfänder zu machen und darin zwei Drittschuldner zu bezeichnen.

Als Vollstreckungsgericht ist doch sowieso daß des Schuldners verantwortlich. Zustellungsmäßig muss dann auf zwei GVZs zurückgegriffen werden, aber der Beschluß ist auf jeden Fall erstmal erwirkt.

Psssst: wenn Du zwei Mal die Gebühr für den PfüB bekommen möchtest, dann musste erst den einen PfüB machen und dann den Zweiten,

:oops: :lol: :roll:
aber wir wollen ja gar nicht so viele Gebühren bekommen
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#5

13.02.2007, 15:43

wir schicken das VZV immer an den GVZ unseres Vertrauens bei uns im Ort. Der stellt alles zu :-)
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PeeDee
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#6

13.02.2007, 15:47

:lol: auch nach, ähm, Kiel?

Ich brauch die Adresse :wink:
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#7

13.02.2007, 15:54

VZV langt ja wenn per post zugestellt wird. Probiers mal bei dem GVZ deines Vertrauens ;-)
Jimmy
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#8

13.02.2007, 15:56

Preußi hat geschrieben:es ist doch überhaupt kein Problem einen Pfänder zu machen und darin zwei Drittschuldner zu bezeichnen.

Als Vollstreckungsgericht ist doch sowieso daß des Schuldners verantwortlich. Zustellungsmäßig muss dann auf zwei GVZs zurückgegriffen werden, aber der Beschluß ist auf jeden Fall erstmal erwirkt.

Psssst: wenn Du zwei Mal die Gebühr für den PfüB bekommen möchtest, dann musste erst den einen PfüB machen und dann den Zweiten,

:oops: :lol: :roll:
aber wir wollen ja gar nicht so viele Gebühren bekommen
:zustimm
Bambi

#9

13.02.2007, 16:22

Jawoll! Ich seh das genauso. Gerade gestern hatte ich ne Sache mit vier Drittschuldnern, so wie Du "Christina83", in versch. Bezirken. Habe also vier Zahlungsverbote an unsere GVZ'in geschickt und einen Pfüb beantragt. Habe vorab mit meiner Kollegin (ZV-Urgestein) Rücksprache gehalten.

Wobei das mit den beiden Pfändern (wie Preußi meint) hatte ich auch schon mal. Is auch ne Möglichkeit.

L.G. Bambi
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wifey
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#10

13.02.2007, 20:29

Dem bleibt eigentlich nix mehr hinzuzufügen außer: VIEL ERFOLG bei der Pfändung !!!! :daumen
Viele Grüße

ich
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