Drittschuldner verzogen

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Heidi
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#1

12.02.2007, 12:20

Hallo,

ich habe gerade eine Mitteilung vom GVZ bekommen, dass er den erlassenen PfüB nicht zustellen kann, da Firma ´bei der angegebenen Anschrift nicht mehr ist.

Ich habe nunmehr die neue Anschrift des DS. Kann ich den PfüB dem dort zuständigen GVZ einfach zusenden mit der Bitte um Zustellung oder muss ich übers Gericht, damit die den PfüB korrigieren.


Gruß Heidi
Gast

#2

12.02.2007, 13:24

ich würde mir den GVZ dort raussuchen und den um die Zustellung bitten, es geht ja nur noch darum, einen Beschluss zustellen zu lassen.

Preußi
Caroberg

#3

12.02.2007, 14:01

Genauso machen wir es auch. Der PfÜb ist ja schon fix und fertig ausgefertigt.
Heidi
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#4

12.02.2007, 14:14

Danke für eure Antworten. ICh hatten so einen Fall noch nie, aber man lernt ja nie aus.

Gerade hat hier noch ein Rechtspfleger angerufen, den habe ich dann auch gleich mal gefragt. Der war ganz eurer Meinung.

Danke und Gruß Heidi
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Majo
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#5

12.02.2007, 16:24

solang sich die Firmenbezeichnung nicht auch geändert hat... hatten da mal so ein Problem, dass sich der DS dann gleich nen Anwalt genommen hat, weil die Bezeichnung nicht 100 % exakt war. Dann muss man Abänderung beantragen.
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