Nachfestsetzung von Zinsen

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mynona
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#1

26.07.2010, 14:10

Hallo...

ich habe folgendes Problem:

Bei Antragstellung des MB und VB lag ein Missverständnis zwischen uns und unserer Mandantin vor. Sie wollte keine Zinsen geltend machen, dies bezog sich (ihrer Ansicht nach) allerdings nur auf die Darlehenssumme im Darlehensvertrag, aber nicht auf die Zinsen im MB + VB auf die Hauptforderung.

Nun haben wir bereits einen VB in dem die Hauptforderung nicht verzinst wird. Unsere Mandantin stellte jedoch fest, dass ein Missverständnis vorlag und möchte nun die Zinsen der HF im MB + VB geltend machen.

Wie kann ich diese "nachfestsetzen" lassen? Ein neuer MB allein über die Zinsen ist nicht möglich, da diese sich aus der Hauptforderung errechnen und fortlaufen, jedoch kann ich diese HF im MB nicht festsetzen. Ein komplett neuer MB mit der Hauptforderung + Zinsen ist zu kostenintensiv.

Wie bekomme ich nun die Zinsen festgesetzt? Gibt es da eine andere Variante als den MB zur "Nachfestsetzung". Bin für jede Hilfe dankbar.

LG
z-mieze
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#2

26.07.2010, 15:10

gute Frage...

kannst Du in einem zweiten Mahnverfahren nicht nur die Zinsen festsetzen lassen, so sind auch die GK geringer ?!
mynona
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#3

28.07.2010, 10:44

Das hatte ich auch ursprünglich gedacht.

Problem ist, dass die Zinsen sich aus der ursprüngl. Hauptforderung (die schon tituliert ist) berechnen.

Wäre alles ordnungsgemäß verlaufen, wäre nun nach dem VB ein Zinsbetrag angelaufen, der sich aus der Hauptforderung berechnet. Da aber in dem VB keine Zinsen auf die Hauptforderung anfallen, habe ich bisher auch keinen Zinsrückstand.

Ich müsste also in einem neuen MB die ursprüngliche Hauptforderung eingeben können, auf die sich die Zinsen errechnen. Dann sind aber die GK wieder so hoch und die Hauptforderung ist ja schon tituliert.

Was kann ich tun?
mynona
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#4

28.07.2010, 11:13

Kann mir keiner helfen? :cry:
jenniver
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#5

28.07.2010, 11:42

Entweder du rufst beim Mahngericht an und fragst, ob die Nachfestsetzung der Zinsen möglich ist und hast dann direkt eine Antwort, vielleicht haben die ja auch noch eine Idee.

Oder du beantragst die Nachfestsetzung der Zinsen ab dem..... und wartest was das Mahngericht macht. Ich meine aber, dass ein Beschluss erlassen werden kann, der dem Gegner zugestellt und mit dem VB verbunden wird.
gkutes

#6

28.07.2010, 11:58

da du schon einen VB hast, wird das Mahngericht mE nichts mehr machen können.
kannst du die Forderung beitreiben?

Ich kenne mich leider auch nich tso gut aus...
wahrscheinlich kannst du jetzt nur monatsweise die Zinsen (ausgerechnete Zinsen) per MB geltend machen. Ob sich das lohnt?
mynona
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#7

28.07.2010, 12:43

Es bestehen hinreichend gute Chancen die Forderung beitreiben zu können, ja.

Das zentrale Mahngericht hat mir nur mitgeteilt, einen komplett neuen MB zu machen. Ist aber meiner Meinung nach unsinnig, da nochmals die ganzen Gebühren anfallen.

An eine Beschlussfassung hab ich auch schon gedacht, wäre das denn möglich?
jenniver
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#8

28.07.2010, 13:23

Das zentrale Mahngericht hat mir nur mitgeteilt, einen komplett neuen MB zu machen. Ist aber meiner Meinung nach unsinnig, da nochmals die ganzen Gebühren anfallen.
Das ist meiner Meinung nach nicht nur unsinnig, sondern geht auch gar nicht. Dann wäre eure HF ja doppelt tituliert.
An eine Beschlussfassung hab ich auch schon gedacht, wäre das denn möglich?
Da du keine andere Möglichkeit hast, würde ich es auf alle Fälle versuchen. Mehr als den Antrag zurückzuweisen geht nicht. Dürfte m.E. auch GK frei sein.
mynona
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#9

03.08.2010, 11:41

Ich werds mal versuchen und berichten :wink:

:thx
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