Guten Morgen zusammen,
ich habe gegen einen Schuldner einen Haftbefehl beantragt, der mir heute vom Gericht zugegangen ist.
Das Gericht schreibt dazu, dass wir die Vollstreckungsunterlagen zur Vollziehung an den GV schicken müssen, zusammen mit einer Ausfertigung des Haftbefehls
Wir haben aber nur den Original-Haftbefehl. Muss ich die Ausfertigung noch beantragen oder wird sie mir zugeschickt?
Zum zweiten habe ich gelesen, dass ein ähnlicher Thread schon einmal gepostet wurde, mit der Frage des Vorschusses für die Unterbringungskosten in der JVA.
Hat seitdem jemand Erfahrung damit gemacht, ob sich wirklich ein Schuldner verhaften lässt?
Sonst würde ich dem GV schreiben, dass er die Verhaftung lassen soll, falls es wirklich dazu kommen sollte...
Wäre sehr dankbar für eure Antworten!
Gruß, blackcat
Abnahme e.V. durch Haftbefehl
Guten Morgen,
also die Verhaftung wird mit dem Original des Haftbefehls beantragt.
An Kosten für die Verhaftung entstehen lediglich die ganz normalen Gerichtsvollzieherkosten. Bezüglich des Vorschusses für die Unterbringung in der JVA, kommt es oftmals ja gar nicht erst soweit, da die Leute dann nach erfolgter Verhaftung sofort die e.V. abgeben.
Alles weitere wird sich dann zeigen.
Viel Spaß bei der Vollstreckung des Haftbefehls
Gruß
Preußi
also die Verhaftung wird mit dem Original des Haftbefehls beantragt.
An Kosten für die Verhaftung entstehen lediglich die ganz normalen Gerichtsvollzieherkosten. Bezüglich des Vorschusses für die Unterbringung in der JVA, kommt es oftmals ja gar nicht erst soweit, da die Leute dann nach erfolgter Verhaftung sofort die e.V. abgeben.
Alles weitere wird sich dann zeigen.
Viel Spaß bei der Vollstreckung des Haftbefehls
Gruß
Preußi
Guten Morgen,
auf jeden Fall musst Du den Original-Haftbefehl beifügen und ne Kopie für Deine Akte...
Ich hatte bisher auch noch nie ein Fall, wo ein Haftbefehl wirklich vollstreckt wurde... Meine Schuldner haben dann lieber die e.V. abgegeben...
Viel Erfolg!
LG, Melli
auf jeden Fall musst Du den Original-Haftbefehl beifügen und ne Kopie für Deine Akte...
Ich hatte bisher auch noch nie ein Fall, wo ein Haftbefehl wirklich vollstreckt wurde... Meine Schuldner haben dann lieber die e.V. abgegeben...
Viel Erfolg!
LG, Melli
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Den Haftbefehl bekommt man doch nur, wenn die e. V. nicht abgegeben worden ist, das bedeutet ja, dass die Unfandbarkeitsbescheinigung schon vorliegen muss.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 362
- Registriert: 25.01.2007, 16:38
- Beruf: ReFaWi
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Rülzheim, bei Landau
aber ohne Unpfändbarkeitsbescheinigung bekommt man den HB gar nicht...
evtl. weiß der GVZ ja, dass da nix zu holen ist, weil er da öfter ist!
evtl. weiß der GVZ ja, dass da nix zu holen ist, weil er da öfter ist!
Frauen müssen nicht klug sondern schön sein, denn Männer können besser sehen als denken!