Abnahme e.V. durch Haftbefehl

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blackcat
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#1

09.02.2007, 10:38

Guten Morgen zusammen,

ich habe gegen einen Schuldner einen Haftbefehl beantragt, der mir heute vom Gericht zugegangen ist.

Das Gericht schreibt dazu, dass wir die Vollstreckungsunterlagen zur Vollziehung an den GV schicken müssen, zusammen mit einer Ausfertigung des Haftbefehls
Wir haben aber nur den Original-Haftbefehl. Muss ich die Ausfertigung noch beantragen oder wird sie mir zugeschickt?

Zum zweiten habe ich gelesen, dass ein ähnlicher Thread schon einmal gepostet wurde, mit der Frage des Vorschusses für die Unterbringungskosten in der JVA.

Hat seitdem jemand Erfahrung damit gemacht, ob sich wirklich ein Schuldner verhaften lässt?

Sonst würde ich dem GV schreiben, dass er die Verhaftung lassen soll, falls es wirklich dazu kommen sollte...

Wäre sehr dankbar für eure Antworten!

Gruß, blackcat
Gast

#2

09.02.2007, 10:43

Guten Morgen,

also die Verhaftung wird mit dem Original des Haftbefehls beantragt.

An Kosten für die Verhaftung entstehen lediglich die ganz normalen Gerichtsvollzieherkosten. Bezüglich des Vorschusses für die Unterbringung in der JVA, kommt es oftmals ja gar nicht erst soweit, da die Leute dann nach erfolgter Verhaftung sofort die e.V. abgeben.

Alles weitere wird sich dann zeigen.

Viel Spaß bei der Vollstreckung des Haftbefehls

Gruß
Preußi
Gast

#3

09.02.2007, 11:05

Guten Morgen,

auf jeden Fall musst Du den Original-Haftbefehl beifügen und ne Kopie für Deine Akte...

Ich hatte bisher auch noch nie ein Fall, wo ein Haftbefehl wirklich vollstreckt wurde... Meine Schuldner haben dann lieber die e.V. abgegeben...

Viel Erfolg!

LG, Melli
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#4

09.02.2007, 11:07

:zustimm

Du schickst einfach den Origial Haftb. zum GVZ zusammen mit einem Anschreiben und den UNterlagen.

Gruß G.
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blackcat
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#5

09.02.2007, 11:25

Danke schön!

Dann werd ich das mal so machen und hoffen, dass der Schuldner die e.V. widerstandslos abgibt... :fecht
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Pepsi
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#6

09.02.2007, 12:21

hast du denn eigentlich schon ne Unpfändbarkeitsbescheinigung? also war der GVZ schonmal in der Wohnung?
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Curry
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#7

09.02.2007, 12:23

Den Haftbefehl bekommt man doch nur, wenn die e. V. nicht abgegeben worden ist, das bedeutet ja, dass die Unfandbarkeitsbescheinigung schon vorliegen muss.
Curry

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#8

09.02.2007, 12:39

nö wieso, manche GVZ gehen vorher nicht in die Wohnung..
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#9

09.02.2007, 13:01

aber ohne Unpfändbarkeitsbescheinigung bekommt man den HB gar nicht...

evtl. weiß der GVZ ja, dass da nix zu holen ist, weil er da öfter ist!
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#10

09.02.2007, 13:34

sicher? für Haftbefehl braucht man doch eigentlich nur Bescheinigung, dass Schuldner nicht zum Termin zur eV erschienen ist?!
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