Ratenzahlungsvereinbarung in MB?

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HRA86
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#1

21.07.2010, 22:18

Hallo zusammen,

ich habe heute einen MB gemacht (leider auch bereits weggeschickt) und jetzt bin ich mir gar nicht mehr sicher, ob er so richtig raus gegangen ist.

Wir haben ein vorger. Mahnschreiben gegen einen Schuldner gefertigt. Er wollte daraufhin Raten zahlen und wir haben ihm eine Ratenzahl.vereinb. mit mtl. 100,- zugeschickt. Er hat daraufhin von dritter Seite 80,- EUR überweisen lassen, jedoch die Ratenzahl.vereinb. nicht unterschrieben zurückgesandt.

Nun meine Frage:

Hätte ich die Ratenzahl.vereinb.gebühren auch mit in den MB aufnehmen können?

Würde mich über schnelle Antworten freuen.

Aber machen könnte man ja jetzt auch nichts mehr, da der MB ja schon weggeschickt wurde, oder?

Vielen Dank
Jupp03/11

#2

21.07.2010, 22:29

können ja aber im Falle eines Widerspruchs gegen den MB hättest du Probleme mit der Begründung, also nein, zumal, was wichtig ist, die Vereinbarung nicht vorgelegt werden kann.
jenniver
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#3

22.07.2010, 08:42

Da die Ratenzahlung von dem Schuldner nicht unterschrieben wurde, ist sie ja eigentlich auch nicht zustande gekommen, so dass die Gebühren nicht mit geltend gemacht werden können.
Lisa*
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#4

29.07.2010, 12:32

Hey ihr Lieben,

ich habe hierzu auch noch einmal eine Frage...

Haben mit dem Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen - schriftlich, wurde auch von ihm unterschrieben.

Nun hat er zwei Raten nicht gezahlt, wir haben einen Mahnbescheid beantragt.

Bei den "sonstigen Nebenforderungen" habe ich nun eine Gebühr i.H.v. 1,0 VV-Nr. 1003 RVG i.H.v. 64,26 EUR für die Ratenzahlungsvereinbarung mit aufgenommen.

Nun erhalte ich eine Monierung vom Gericht. :cry:

Wie tragt ihr euro Gebühr für die Ratenzahlung ein? Kann mir jemand helfen, was ich nun dem Mahngericht anworten soll?!?

Vielen lieben Dank!
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Trynnchylld
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#5

29.07.2010, 12:56

Wieso hast Du die gerichtliche Einigungsgebühr abgerechnet, wenn ihr doch außergerichtlich (also vor Mahnverfahren) den Vergleich geschlossen habt. Da steht dir die 1,5 Einigungsgebühr zu. Diese würde ich dann in die Rubrik für die Kosten des RA für vorgerichtliche Tätigkeit nehmen.
Lieber Gruß, Trynn

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n.n.
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#6

30.07.2010, 17:32

Sehe ich genau wie Trynnchylld.

LG
Schönes WE
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Lisa*
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#7

02.08.2010, 08:57

Danke für eure Antworten...

Die Gebühr ist natürlich außergerichtlich entstanden, d.h. VV-Nr. 1000 RVG - Sry., mein Fehler!

Und wie ist es, wenn ich bei der vorgerichtlichen Tätigkeit schon meine 83,54 EUR Gebühr drin stehen hab? Zähl ich die Gebühr für die Ratenzahlungsvereinbarung einfach noch dazu.. dann beschwert sich das Programm natürlich wieder, dass die Vergütung zu hoch wäre...

Vielen Dank!
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#8

05.08.2010, 16:37

Bei einer Monierung wegen zu hoher Vergütung oder unbekannter Nebenforderung kann man dem Gericht das auch per Brief erklären. Einfach kurz den Ablauf darstellen, Ratenzahlungsvereinbarung beifügen und dann sollte die Gebühr kein Problem mehr sein.
Musste ich auch schon machen, hat prima geklappt.
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