Mahnverfahren
Verfasst: 06.02.2007, 14:45
hi leute,
hab da ein kleines problem.
der schuldner hatte ne aufforderung zur zahlung bekommen. dieser ist er nicht nachgekommen. daher wurde mahnbescheid beantragt.
aufgrund eines fehlers meinerseits (statt automatisierten mahnverfahren wurde herkömmliches mahnverfahren betrieben) hatte der schuldner noch zeit und hat zwischenzeitlich die hauptforderung beglichen.
wir haben ihn dann angeschrieben zwecks zahlung der kosten für das mahnverfahren. er hat allerdings nicht reagiert (hätte ich auch so gemacht).
jetzt hab ich den auftrag, die kosten des 1. mahnverfahrens per mahnverfahren festsetzen zu lassen (mahnbescheidsgebühr + gerichtskosten).
jetzt ist meine frage, wenn ich diese kosten geltend mache im mahnverfahren, bekomme ich ja dann wieder kosten oben drauf für das jetztige mahnverafhren. ist das denn jetzt richtig oder wie genau muss das jetzt ablaufen?
habe da keinen plan.
bitte seid so lieb und helft mir.
lieben gruß und danke
christian
hab da ein kleines problem.
der schuldner hatte ne aufforderung zur zahlung bekommen. dieser ist er nicht nachgekommen. daher wurde mahnbescheid beantragt.
aufgrund eines fehlers meinerseits (statt automatisierten mahnverfahren wurde herkömmliches mahnverfahren betrieben) hatte der schuldner noch zeit und hat zwischenzeitlich die hauptforderung beglichen.
wir haben ihn dann angeschrieben zwecks zahlung der kosten für das mahnverfahren. er hat allerdings nicht reagiert (hätte ich auch so gemacht).
jetzt hab ich den auftrag, die kosten des 1. mahnverfahrens per mahnverfahren festsetzen zu lassen (mahnbescheidsgebühr + gerichtskosten).
jetzt ist meine frage, wenn ich diese kosten geltend mache im mahnverfahren, bekomme ich ja dann wieder kosten oben drauf für das jetztige mahnverafhren. ist das denn jetzt richtig oder wie genau muss das jetzt ablaufen?
habe da keinen plan.
bitte seid so lieb und helft mir.
lieben gruß und danke
christian