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Mahnverfahren

Verfasst: 06.02.2007, 14:45
von MrBoogie
hi leute,

hab da ein kleines problem.

der schuldner hatte ne aufforderung zur zahlung bekommen. dieser ist er nicht nachgekommen. daher wurde mahnbescheid beantragt.

aufgrund eines fehlers meinerseits (statt automatisierten mahnverfahren wurde herkömmliches mahnverfahren betrieben) hatte der schuldner noch zeit und hat zwischenzeitlich die hauptforderung beglichen.

wir haben ihn dann angeschrieben zwecks zahlung der kosten für das mahnverfahren. er hat allerdings nicht reagiert (hätte ich auch so gemacht).

jetzt hab ich den auftrag, die kosten des 1. mahnverfahrens per mahnverfahren festsetzen zu lassen (mahnbescheidsgebühr + gerichtskosten).

jetzt ist meine frage, wenn ich diese kosten geltend mache im mahnverfahren, bekomme ich ja dann wieder kosten oben drauf für das jetztige mahnverafhren. ist das denn jetzt richtig oder wie genau muss das jetzt ablaufen?

habe da keinen plan.

bitte seid so lieb und helft mir.

lieben gruß und danke
christian

Verfasst: 06.02.2007, 14:50
von Curry
Mit welcher Begründung wurde denn das erste Mahnverfahren eingestellt/abgewiesen o. ä.?

Verfasst: 06.02.2007, 14:51
von Gast
Wie sieht denn Dein 1. Mahnverfahren aus? Läuft das noch?

Normalerweise wird doch bei der Beantragung des VB die Zahlung mit angegeben, so dass nur noch die Kosten des Mahnverfahrens offen sind.

Verfasst: 06.02.2007, 14:54
von MrBoogie
es kam ein schreiben, dass statt dem herkömmlichen das automatisierte mahnverfahren betrieben wird. es sollte ein neuer antrag ausgefüllt werden. da der schuldner in der zwischenzeit die hauptforderung gezahlt hat, wäre ja schon der neue mahnbescheidsantrag nicht mehr machbar da ja keine hauptforderung mehr vorhanden war. deshalb wurde er nochmals angeschrieben.

ich habe noch frist bis zum 14.02. um den mahnbescheidsantrag zu korrigieren. sonst verfällt der antrag.

Verfasst: 06.02.2007, 14:55
von Andreas
Gab es denn einen Widerspruch gegen den (zwischenzeitlich zugestellten ?) Mahnbescheid ?

Wie lief das Mahnverfahren weiter ?

Normalerweise müßtest du jetzt umstellen und ins streitige Verfahren gehen und da dann den Kostenerstattungsanspruch "einklagen".

Verfasst: 06.02.2007, 14:57
von Gast
@Andreas: so wie ich es verstanden habe, ist der MB noch gar nicht zugestellt worden, da er den falschen Antrag eingereicht hat.

Verfasst: 06.02.2007, 14:58
von MrBoogie
HALLO zuhören bzw. lesen.

der mahnbescheid wurde noch nicht mal erlassen!!!! der muss statt dem herkömmlichen (manuellen) mahnverfahren auf das automatisierte mahnverfahren umgewandelt werden. von daher hat sich der mahnbescheid ja erledigt. aber die kosten sind ja angefallen.

drücke ich mich so kompliziert aus? :frust

@isa
danke fürs verständnis!

Verfasst: 06.02.2007, 15:00
von Curry
drücke ich mich so kompliziert aus?
Sei ein Mann, nicht weinen!!!
aber die kosten sind ja angefallen.
Sind die Gerichtskosten denn schon angefallen, obwohl der MB noch nicht erlassen wurde (wann fallen GK für einen MB an? - mit Eingang MB oder Erlass)?

Verfasst: 06.02.2007, 15:00
von Andreas
HALLO freundlich bleiben :!:

Schau mal auf die Uhrzeit deiner Antwort und meiner.

Na, Idee ? Hat sich überschnitten !

Verfasst: 06.02.2007, 15:02
von Gast
MrBoogie hat geschrieben: @isa
danke fürs verständnis!

bitte gern geschehen... *gg*

denke jetzt vll etwa zu kompliziert, wenn du doch den Antrag jetzt umschreibst, dann entstehen doch keine weiteren Gerichtskosten und auch keine weiteren RA-Kosten.

Wenn er keinen Widerspruch einlegt, kannst du doch noch immer den VB beantragen und da rein schreiben, daß HF bezahlt wurde, aber dann werden die RA-Kosten usw. ja trotzdem festgesetzt.

Würde es so machen...