Vermögensverzeichnis

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Kathy
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#1

11.01.2006, 08:55

Hallo,
ich hätte da mal wieder eine Frage :?:
Also, wenn mein Schuldner die EV abgegeben hat :titanic, lohnt es sich dann, jedes mal das Vermögensverzeichnis anzufordern :?: Das kostet ja a wieder a Geld und i geh mal davon aus, dass in den meisten Fällen eh nix zu holen ist. (Ich mach das mit der ZV erst seit kurzem und i hatte zwar ZV erst im Dezember in meinem Rechtsfachwirtkurs, aber Theorie und Praxis :arrow: grooooßer Unterschied :!: )
MfG
Kathy
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happykitcat
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#2

11.01.2006, 09:02

Hi Kathy,

sofern du von diesem Schuldner noch kein Vermögensverzeichnis hast, aber einen Titel gegen diesen vorliegen, würde ich meinen lohnt es sich doch mal das Vermögensverzeichnis anzufordern.

Teilweise sind dort dann doch noch Vermögenswerte auffindbar, die man im Wege der ZV pfänden lassen kann.

Beispiel: Letztens hatten wir ein Ehepaar (Gesamtschuldner unserer Mandantin) welches erst Ratenzahlung vereinbart hatte und dann die Zahlung eingestellt hatte. Wir wollten dann eV abgeben lassen und haben vom GV erfahren, dass diese bereits abgelegt wurde und das uns das Vermögensverzeichnis zugesandt wird. Dort konnten wir dann ein Arbeitseinkommen beim Ehemann feststellen, welches trotz zwei unterhaltsberechtigter Personen immer noch pfändbar ist.

Ich bin der Meinung, dass es sich immer lohnt, Vermögensverzeichnisse anzufordern, auch wenn sie erst einmal Kosten in Höhe von 15,00 EUR verursachen.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze3
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Kathy
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#3

11.01.2006, 09:12

Danke für die schnelle Antwort. Ich werde nämlich momentan von Schuldnern überhäuft, gegen die ich einen Titel habe, die aber die EV abgegeben haben :evil: . Teilweise hatten sie auch schon EV abgegeben, als sie die Schulden verursacht haben :twisted: (was ja eigentlich Betrug ist, da sie ja wussten, dass sie zahlungsunfähig sind). Dann werde i jetzt mal fleißig Vermögensverzeichnisse anfordern (soweit die Mandanten einverstanden sind) und hoffen, dass ich was pfändbares finde.

Danke MfG

Kathy
Andreas

#4

11.01.2006, 09:20

Das Vermögensverzeichnis, sofern vorhanden, sollte in jedem Falle angefordert werden, ansonsten müssen die SChuldner eben die eidesstattliche Versicherung abgeben.

Wie sonst will man erfahren, ob noch Vermögen da ist ? Nur so läßt sich ja auch beurteilen, ob die weitere ZV Sinn macht.
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Kathy
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#5

11.01.2006, 10:54

Das habe ich mir auch gedacht, aber :roll: mir glaubt ja nie jemand und am Schluss glaub ich mir immer selber nicht mehr. Sowohl bei meinem Ex-Chef, sowie auch bei meinem neuen Chef wird bzw. wurde die Meinung vertreten, dass man das Vermögensverzeichnis gar nicht anfordern braucht, weil wenn der Schuldner die EV abgegeben hat, gibt eh nix mehr zu holen und man kann dann erst in drei Jahren wieder vollstrecken. :arrow: Akte wurde immer in drei Jahren auf WV gelegt, dann wurde erneut angefragt, ob EV abgegen usw.

MfG Kathy
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#6

11.01.2006, 11:24

Dann kann es aber sein, dass andere, die sich das Vermögensverzeichnis eingeholt haben, schon eine neue Pfändung z. B. auf das Arbeitseinkommen oder die Mietkaution ausgebracht haben und dann müsstet ihr euch immer wieder hinten anstellen (Stichwort: Rangwahrung).

Wir hatten es jetzt in der Vergangenheit schon des Öfteren, dass die eV abgegeben wurde und dann das Vermögensverzeichnis doch noch pfändbares Vermögen (diverse bisher unbekannte Konten, Arbeitseinkommen, Mietkautionen, etc.) hervorgebracht hat. Eine eV bedeutet nicht gleich, dass grundsätzlich nichts zu holen wäre.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze3
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Andreas

#7

11.01.2006, 11:25

Dann solltest du deinem Chef Nachhilfe in Sachen ZV geben.

Aus dem Vermögensverzeichnis kann sich bspw. Grundbesitz ergeben. Das weiß man (häufig) ohne Einsicht ins VV nicht.

Bei Grundbesitz ist es immer ratsam, eine Zwangssicherungshypothek einzutragen, da :

1. Die Forderung dann über die Feuerversicherung des Hauses bezahlt würde, wenn die Hütte abbrennt

2. Bei Verwertung / Verkauf nicht selten die Gelegenheit besteht, vom Erwerber der Immobilie eine sogenannte "Lästigkeitsprämie" zu erhalten, die dazu dient, die Zwangssicherungshypothek aus dem Grundbuch zu kriegen.

Auch Bankverbindungen können sich aus dem VV ergeben. Selbst Konten, die im Minus stehen, lohnt es sich zu pfänden, da so dem Schuldner Druck gemacht werden kann.

Aus dem VV kann sich auch eine strafbare Handlung des Schuldners ergeben - Eingehungsbetrug bspw. Hatte der Schuldner im Zeitpunkt der Auftragserteilung seinerzeit schon die eV abgegeben, mußte ihm bekannt sein, daß er nicht zahlen können wird -> Eingehungsbetrug. Prima Druckmittel, um Teilzahlungen zu erreichen.

Existiert ein Konto nicht mehr, das in der eV angegeben ist (erfährt man ja nur durch die Drittschuldnererklärung), kann man den Schuldner auch innerhalb der Dreijahresfrist zur erneuten eV-Abgabe laden lassen -> Vorteil gegenüber anderen Gläubigern, die sich die Akte für 3 Jahre auf WV gelegt haben.

Ich könnte noch ein paar Beispiele aufführen, aber dein Chef hat - muß ich leider sagen - scheinbar wenig praktische Erfahrung in der ZV.

Das eV-Protokoll ist immer anzufordern. Alles andere halte ich für eine falsche Sachbearbeitung, die absolut regreßwürdig ist.
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#8

11.01.2006, 11:51

Na ja, ich bin ja noch nicht lange hier (und die einzige Angestellte) und ich habe vorher noch keine ZV gemacht :cry: . Ich weiß das alles nur theoretisch und mein Chef hat auch noch nicht so viele ZV Sachen gemacht soweit ich das bis jetzt mitgekriegt habe. Und soweit ich weiß lernen die solche Dinge in ihrem Studium ja nicht :evil: . Ich werde ihn schon noch erziehen (hoffe ich) :), und mein eigenes Wissen erweitern.

Danke für die Auskunft
MfG
Kathy
Andreas

#9

11.01.2006, 12:24

Kopiere einfach mal meine letzte, etws längere Antwort, laß aber bitte Satz 1 und den vorletzten Satz weg :wink:

Und das kannst du deinem Chef ja mal zeigen :wink: (aber bitte auf neutralem Papier, ohne Forenansicht :D)
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#10

01.02.2006, 10:08

Also, hab etz a Vermögensverzeichnis gekriegt, EV vom Juli 2005 :D :(
Der Schuldner ist selbstständig, besitzt nix von Wert (nicht einmal ein Auto), bekommt vom Arbeitsamt € 600,00 und hat Anspruch aus selbstständiger Erwerbstätigkeit auf € 1.000,00, hat Rentenanwartschaften, Steuerrückerstattungsanspruch, noch nicht beantragt, ein Privatkonto, zwei Geschäftskonten, nen Anspruch auf Mietkaution.

Was soll i da am besten pfänden, und was kann i da pfänden? und woher weiß i, dass des noch kein anderer vorher gemacht hat?
(Hab sowas noch nie gemacht :oops: )

MfG Kathy
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