vorläufiges Zahlungsverbot für Kontopfändung

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esmiralda
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#1

18.06.2010, 11:49

Hiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiifeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee!

Ich bräuchte auf die schnelle ein Muster für ein vorläufiges Zahlungsverbot für Kontopfändung!
Ich hab keine Ahnung davon. Heißt das, dass die Bank dann Drittschuldner ist und muss man unbedingt einen Grund für die Kontopfändung angeben wie z. B. Lohn oder so? Wäre ganz gut, wenn mans nicht müsste, weiß es nämlich nicht :shock:

So ein Mist und das heute noch! Ich will doch Fußball gucken!!!

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!
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gabrielle
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#2

18.06.2010, 11:54

Vorläufiges Zahlungsverbot

In der Zwangsvollstreckungssache



- Gläubigerin -

Verfahrensbev.: …

gegen



- Schuldner -



besteht ein Zahlungsanspruch gegen den Schuldner auf Grund folgenden Vollstreckungstitels:

Titel: Urteil Datum:
Gericht: Amtsgericht Az.:

Die Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Forderungshöhe: Euro
===============

Zur Zeit bestehen Ansprüche aus der angeblichen Forderung des Schuldners gegen



- Drittschuldner -

1) auf Auszahlung an sich und Überweisung an Dritte von Beträgen, die zu Gunsten des Schuldners beim Drittschuldner eingehen;

2) auf Annahme von Geld für den Schuldner, jeglichen Guthabens auf Konten des Schuldners;

3) über den gegenwärtigen und jeden künftigen Aktivsaldo (Überschuss), welcher sich auf Grund der Saldoziehung zum Zustellungszeitpunkt dieses Beschlusses an den Drittschuldner und zum Zeitpunkt des Abschlusses der Rechnungsperiode ergibt;

4) auf Rückzahlung jeglichen, auch des künftigen Guthabens, auf Prämienauszahlung samt Zinsen und Zinseszinsen und auf Auszahlung der Zinsen aus Sparverträgen;

5) auf Zutritt zum Stahlfach unter Beteiligung des Drittschuldners bei dessen Öffnung oder auf alleinige Öffnung durch den Drittschuldner, unter gleichzeitiger Anordnung, dass ein vom Gläubiger zu beauftragender Gerichtsvollzieher anstelle des Gläubigers Zutritt zu den Schließfächern zu nehmen hat, um nach dem Öffnen der Fächer deren Inhalt für den Gläubiger zu pfänden;

6) auf Herausgaben von Wertpapieren aus Depot- und Verwahrverträgen sowie auf Ausfolgung hinterlegter Waren;

7) auf Auszahlung der bereitgestellten, noch nicht abgerufenen Darlehensvaluta aus bereits abgeschlossenen Kreditgeschäften;

8) auf Kündigung der zwischen dem Schuldner und dem Drittschuldner geschlossenen Verträge, namentlich Giro-, Darlehens-, Sicherungsübereignungs-, Hinterlegungs- und Sparverträge;

9) auf Kündigung der Sparverträge und Spareinlagen gemäß den Allgemeinen Bedingungen für Sparverträge und der vertragliche Auskunftsanspruch über den beiderseitigen Forderungsstand. Dieser Teilauftrag soll nicht bei einem Beschlussantrag gegenüber dem Drittschuldner Postbank gelten. § 23 PostG ist berücksichtigt.

Die gerichtliche Pfändung - einschließlich der künftig fällig werdenden Beträge aus dem gleichen Rechtsgrund - steht bevor.

Namens und in Vollmacht der Gläubigerin werden hiermit der Drittschuldner und der Schuldner gemäß § 845 ZPO von der bevorstehenden Pfändung benachrichtigt mit der Aufforderung an den Drittschuldner, nicht an den Schuldner zu zahlen und keine weiteren Verfügungen über die Forderung zu treffen.

Die Arrestwirkung dieser Mitteilung gemäß §§ 845, 930 ZPO bedingt nach der Zustellung des gerichtlichen Pfändungsbeschlusses seitens des Drittschuldners gemäß § 840 ZPO die Verpflichtung zur Erklärung über:

a. das Anerkenntnis der Forderung als begründet;

b. die Bereitschaft zur Zahlung;

c. andere geltendgemachte Ansprüche an die Forderung;

d. bereits erfolgte Pfändung der Forderung wegen anderer Ansprüche.

Zustellung erbeten an:



- Drittschuldner -




- Schuldner -



Rechtsanwalt
esmiralda
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#3

18.06.2010, 12:13

:thx

das ging ja sehr fix!
measure99
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#4

13.05.2019, 11:19

Ich erweitere die Frage mal:

Ich möchte nicht das Konto des Schuldners pfänden, sondern dass seines Unternehmens und das seiner Frau. Wie formuliere ich das vorläufige Zahlungsverbot?
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Anahid
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#5

13.05.2019, 11:25

Du kannst weder das Konto der Ehefrau noch das des Unternehmens pfänden, wenn der Titel auf den Schuldner lautet. Du kannst nur Konten pfänden, die auch dem Schuldner selbst gehören.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
measure99
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#6

13.05.2019, 11:30

Okay

Aber können wir diese als Drittschuldner anschreiben und Ihnen sozusagen verbieten an den Schuldner Geld zu zahlen? Oder welche Rolle spielen Sie ?

Mein RA hat mir nur den Auftrag gegeben vorläufige Zahlungsverbote zu verfassen und eine Pfändungsbeschluss nach § 720a zu erstellen. Und dazu deren Daten gegeben. Deswegen dachte ich, dass wir der Bank mitteilen sollen, dass wir deren Konto auch pfänden wollen.
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AliceImWunderland
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#7

13.05.2019, 11:34

Hier fehlen leider nähere Angaben zum Sachverhalt. Aus dem oben geschilderten Sachverhalt kann ich keine Pfändungsmöglichkeiten erkennen.

Hat der Schuldner Ansprüche z.B. auf Taschengeld gegenüber seiner Ehefrau? Oder warum sollst du ein vorläufiges Zahlungsverbot an die Ehefrau schicken?

Welche Ansprüche hat der Schuldner gegenüber seinem Unternehmen? Ist er dort Gesellschafter? Geschäftsführer? Woraus bestreitet er seinen Lebensunterhalt?

Ohne nähere Angaben wird es kaum möglich sein, deine Fragen zu beantworten.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
measure99
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#8

13.05.2019, 11:46

Bin selber nicht so mit dem Sachverhalt vertraut.

Also wir sind Kläger und es gibt zwei Beklagte einmal die GmbH (Schuldner ist Gesellschafter) und einmal seine Ehefrau. So und da ein Urteil in Sicht ist wollen wir nun Sicherungsvollstreckung durchführen. Da ich aber noch nie sowas gemacht habe bin ich mir gerade nicht sicher, wie ich das vorläufige ZV vorbereiten soll. Und wie ich bei dem Pfändungsbeschluss die jeweiligen Konten angeben soll (sind bei der gleichen Bank).

Vielen lieben Dank im voraus!!
measure99
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#9

13.05.2019, 12:03

Ergänzend zu 11:46

Die Ehefrau ist die Geschäftsführerin, nicht der Mann.
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sh161
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#10

13.05.2019, 12:09

measure99 hat geschrieben:
13.05.2019, 12:03
Ergänzend zu 11:46

Die Ehefrau ist die Geschäftsführerin, nicht der Mann.
Wer genau ist Schuldner? Der Mann, die Ehefrau, die Firma?
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