Kosten für ergänzende Abgabe de e.V.

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lenox61
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#1

06.06.2010, 09:16

Hallo,

ich habe eine ergänzene Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gegen Schuldner beantragt, weil sich herausgestellt hat, dass er im Besitz eines Pkw-Anhängers ist, den er aber in der bereits abgegebenen e.V. im September 09 nicht angegeben hat. Dieser ließe sich noch verwerten.

Die zuständige Gerichtsvollzieherin hat nun einen Kostenvorschuss in Höhe von 50,00 € angefordert. Mir scheint der Betrag reichlich hoch.

Kann jemand auf Anhieb sagen, wieviel die Kosten für die ergänzende Abgabe der e.V. betragen. Der Gegenstandswert ist 990,00 €.
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wissensdurst
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#2

06.06.2010, 09:41

M. E. ist der Gegenstandswert egal. Es müssten pauschal 30 EUR sein. Die GV nehmen manchmal höhere Vorschüsse, wenn sie fürchten, dass es Schwierigkeiten geben könnte. Wir haben z. B. sogar mal 300 EUR Vorschuss zahlen müssen, mit der Begründung, dass für das Türenöffnen durch die Polizei usw. hohe Kosten anfallen könnten. Am Ende haben wir einen Großteil erstattet bekommen, weil doch nichts war. Naja, vielleicht haben die GV auch schon schlechte Erfahrungen gemacht, was deren Kostenausgleich angeht.
cosmicmoon
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#3

06.06.2010, 11:19

Die Gebühren der Gerichtsvollzieher richten sich nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz. Dort sind die Gebühren für die Tätigkeiten entsprechend aufgelistet, diese richten sich nicht nach dem Gegenstandswert, sondern nach der Art der Tätigkeit, die der Gerichtsvollzieher ausführt. Nach § 4 GvKostG kann der Gerichtsvollzieher einen Vorschuss für seine Tätigkeit verlangen. Nach Nr. 260 Kostenverzeichnis, beträgt beispielsweise die Gebühr für die Abnahme der eV EUR 30,00. Hinzu kommen Auslagen wie Wegegeld, Dokumentenpauschale etc.
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