Schuldnerin Kellnerin mit Trinkgeld - Wie pfänden ?
Verfasst: 01.02.2007, 12:02
Hallo,
ich habe da einen Fall, der mir ein wenig Kopfweh macht :
Schuldnerin arbeitet als Kellnerin, hat die EV abgegeben. Nettoverdienst 950 € (natürlich ), dazu Trinkgeld von ca. 400 € netto monatlich.
Lohnpfändung hat ergeben, daß die 400 € nicht über den Arbeitgeber ausgezahlt und versteuert werden, sondern die Schuldnerin diese so kassiert.
Sie hat keine unterhaltsberechtigte Person (verheiratet - Gütertrennung - getrenntlebend, Einkommen Ehemann unbekannt, sie zahlt ihm also definitiv keinen Unterhalt, keine Kinder), aber eine Vorpfändung in erheblicher Höhe beim Arbeitgeber. Also so gesehen keine Chance, ranzukommen.
Wie kann ich es nun deichseln, daß die 400 € Netto-Trinkgeld bei der Ermittlung des Arbeitseinkommens zu berücksichtigen sind ?
Glaubt Ihr, ein Zusammenrechnungsantrag § 850 e ZPO ginge hier durch, mit dem Ausspruch, daß die pfändbaren Beträge dem Einkommen der Schuldnerin bei dem Arbeitgeber zu entnehmen sind ?
Es ist zwar keine so große Forderung, trotzdem hätte ich sie gerne realisiert.
für Tips und Anregungen !
ich habe da einen Fall, der mir ein wenig Kopfweh macht :
Schuldnerin arbeitet als Kellnerin, hat die EV abgegeben. Nettoverdienst 950 € (natürlich ), dazu Trinkgeld von ca. 400 € netto monatlich.
Lohnpfändung hat ergeben, daß die 400 € nicht über den Arbeitgeber ausgezahlt und versteuert werden, sondern die Schuldnerin diese so kassiert.
Sie hat keine unterhaltsberechtigte Person (verheiratet - Gütertrennung - getrenntlebend, Einkommen Ehemann unbekannt, sie zahlt ihm also definitiv keinen Unterhalt, keine Kinder), aber eine Vorpfändung in erheblicher Höhe beim Arbeitgeber. Also so gesehen keine Chance, ranzukommen.
Wie kann ich es nun deichseln, daß die 400 € Netto-Trinkgeld bei der Ermittlung des Arbeitseinkommens zu berücksichtigen sind ?
Glaubt Ihr, ein Zusammenrechnungsantrag § 850 e ZPO ginge hier durch, mit dem Ausspruch, daß die pfändbaren Beträge dem Einkommen der Schuldnerin bei dem Arbeitgeber zu entnehmen sind ?
Es ist zwar keine so große Forderung, trotzdem hätte ich sie gerne realisiert.
für Tips und Anregungen !