Schuldnerin Kellnerin mit Trinkgeld - Wie pfänden ?

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Andreas

#1

01.02.2007, 12:02

Hallo,

ich habe da einen Fall, der mir ein wenig Kopfweh macht :

Schuldnerin arbeitet als Kellnerin, hat die EV abgegeben. Nettoverdienst 950 € (natürlich :roll:), dazu Trinkgeld von ca. 400 € netto monatlich.

Lohnpfändung hat ergeben, daß die 400 € nicht über den Arbeitgeber ausgezahlt und versteuert werden, sondern die Schuldnerin diese so kassiert.

Sie hat keine unterhaltsberechtigte Person (verheiratet - Gütertrennung - getrenntlebend, Einkommen Ehemann unbekannt, sie zahlt ihm also definitiv keinen Unterhalt, keine Kinder), aber eine Vorpfändung in erheblicher Höhe beim Arbeitgeber. Also so gesehen keine Chance, ranzukommen.

Wie kann ich es nun deichseln, daß die 400 € Netto-Trinkgeld bei der Ermittlung des Arbeitseinkommens zu berücksichtigen sind ?

Glaubt Ihr, ein Zusammenrechnungsantrag § 850 e ZPO ginge hier durch, mit dem Ausspruch, daß die pfändbaren Beträge dem Einkommen der Schuldnerin bei dem Arbeitgeber zu entnehmen sind ?

Es ist zwar keine so große Forderung, trotzdem hätte ich sie gerne realisiert.

:thx für Tips und Anregungen !
Kristin
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 63
Registriert: 10.01.2007, 12:12

#2

01.02.2007, 12:07

Hallöchen,

ich hab mal in unserem schlauen Pfändungsbuch nachgelesen. Da steht drin, dass die Mehrbeträge, die der Gast freiwillig gibt (Trinkgeld) nicht als Einkommen angesehen werden. Diese Einnahmen können nur im Wege der Taschenpfändung durch den Gerichtsvollzieher gepfändet werden.
Andreas

#3

01.02.2007, 12:25

Danke Kristin, das hatte ich auch schon gelesen. Ist ja aber zu blöd:

Da kriegt die Schuldnerin vielleicht 15 € / Abend. Dafür geht ja kein GV hin, das lohnt ja wegen der Höhe der jeweiligen ZV-Kosten gar nicht.

Aaaaaaaaaber :teufel :nachdenk - Idee :

Wie wäre es, wenn ich den Herausgabeanspruch der Schuldnerin an den Arbeitgeber als Drittschuldner auf Herausgabe der täglichen Trinkgelder pfände ?

Denn diese werden ja in die Kasse gelegt, gehen somit in den Besitz des Arbeitgebers über und dieser hat sie nachher an die Schuldnerin ja auszuzahlen ? :mrgreen:

Und dann fordere ich den Arbeitgeber auf, Auszahlung des jeweiligen Trinkgeldes so lange an die Gläubigerin vorzunehmen, bis die Forderung des Gläubigers getilgt ist :twisted:
Heidi
Forenfachkraft
Beiträge: 163
Registriert: 21.06.2006, 13:03
Beruf: Schulungsreferentin
Wohnort: Freiburg
Kontaktdaten:

#4

01.02.2007, 12:29

Hallo Andreas,

wenn die Kellnerin das Tringeld in die Kasse legt, geht das vielleicht. Ich habe früher auch gekellnert, wir haben das Trinkgeld immer sofort herausnehmen müssen und extra verwahren.

Gruß Heidi
Andreas

#5

01.02.2007, 12:49

Schwierige Sache.

Ich habe sowieso gerade in der DSE gelesen, daß die Schuldnerin Ende Feb. dort aufhört. Und für einen Monat lohnt sich so ne Pfändung dann ja auch nicht wirklich.

Vielleicht lasse ich sie schon mal zur neuen EV am 1.3. laden :mrgreen:
Benutzeravatar
leilani
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 741
Registriert: 28.08.2006, 11:35
Wohnort: Niedersachsen

#6

01.02.2007, 12:55

Aber irgendwie scheint die Sache doch hinten und vorne nicht zu passen.

Ich mein, wenn sie eh schon eine Pfändung drin hat? Dann ist das mit dem Gehalt bzw. Nettogehalt doch wahrscheinlich ein abgekatertes Spiel (Unterstellung?)? Ich nehme aber mal an, dass man da sowieso jetzt nichts gegen machen kann?

Kenn mich da jetzt nicht so wirklich gut aus, ist mir nur beim Lesen so aufgefallen...

leilani

PS: Geht oder war jemand zum neuen ZV-Seminar bei Engler? Ich gehe nächste Woche Mittwoch.
FACE YOUR FEARS - LIVE YOURS DREAMS

"Schlechte Nachrichten sollte ein Mädchen nie ohne Lippenstift lesen."
[size=59]...'Frühstück bei Tiffany'...[/size]
Andreas

#7

01.02.2007, 12:59

Ein abgekatertes Spiel ? :katze3 ? :klugscheiss :duckrenn

Ne, mal im Ernst :

Den Eindruck hat man doch bei vielen Gehaltspfändungen, die rein zuuuufällig knapp unter der Grenze liegen...

Ögal - muß ich die Schuldnerin halt weiter ärgern :D
Benutzeravatar
leilani
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 741
Registriert: 28.08.2006, 11:35
Wohnort: Niedersachsen

#8

01.02.2007, 13:05

Klar, hat man das Gefühl öfter und soweit ICH weiß, kann man eben auch nichts gegen machen. Oder kann man es doch? Kann doch eigentlich nicht sein, dass es da keine Möglichkeit gibt gegen vorzugehen. Aber es kann vieles nicht sein in der ZV... :laber

Schuldner ärgern ist immer gut! Dir wird schon noch was einfallen.

leilani
FACE YOUR FEARS - LIVE YOURS DREAMS

"Schlechte Nachrichten sollte ein Mädchen nie ohne Lippenstift lesen."
[size=59]...'Frühstück bei Tiffany'...[/size]
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#9

01.02.2007, 14:04

Leilani, das ist doch eine schöne Frage für Engler, vielleicht hat er ja noch 1 - 3 Tipps ;-)

Andreas, so wie ich Dich kennengelernt habe, ärgerst Du die Schuldner doch ganz gerne. Macht aber auch Spaß !!!
Viele Grüße

ich
Andreas

#10

06.06.2007, 15:09

Und, hat jemand Herrn Engler mal gesehen / gefragt ? :wink:

Die Geschichte geht übrigens weiter :mrgreen: die Dame wurde, wie die neue EV gezeigt hat, nun doch nicht gekündigt !

Ich hab mal was Feines geschrieben :teufel
Antworten