Mahnbescheid gegen Einzelfirma/mbH

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Nikita8715
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#1

01.06.2010, 20:24

Hallo,
habe folgende Fragen:

1. Ich muss einige Mahnbescheide machen gegen Einzelfirmen ohne e.K. machen.
Nehme ich den Inhaber als Schuldner?
Unter Geschäftsanschrift oder Privat?
Muss ich in MB einen Hinweis auf die Firma geben?
Wenn ja wo?

2. Einen MB muss ich gegen eine mbH machen!?!?!
Also im Online-Mahnantrag wird dieser nicht aufgeführt..
Hat jemand da eine Idee?
Und was ist eine mbH überhaupt?Blöde frage...aber nun gut weiß es nicht.

Vielen Dank euch!!! :thx :thx
cjdenver
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#2

01.06.2010, 21:55

??

hab ehrlich gesagt keinen plan was du willst - und ich glaub du auch nich so recht ;)

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellscha ... utschland)

hilft das?
***

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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
Nikita8715
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#3

02.06.2010, 07:56

Also
ich muss Mahnbescheide gegen verschiedene Einzelfirmen machen.
Im Impressum der Fa. steht als Inhaber eine natürlich Person ohne e.K.
Mache ich den MB jetzt gegen die Fa., oder gegen den Inhaber unter der
privaten Anschrift?

Das möchte ich wissen.

Danke
Staubfinger

#4

02.06.2010, 08:23

Ich gebe bei Einzelfirmen immer den Inhaber der Firma an und schreiben dazu: "handelnd unter (Name der Firma)".

"GmbH" muss nicht zwingend zusammenstehen. Es kann auch heißen: "ABC Gesellschaft für Blubberlutsch mbH" oder ähnlich :wink: meinst du das?
Goldlöckchen

#5

02.06.2010, 08:28

Ich gebe nie den Firmennamen an, bei einer Einzelfirma. Macht bei der ZV unter der Privatanschrift weniger Probleme.
cjdenver
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#6

02.06.2010, 10:24

achso, na dann wird halt der inhaber der einzelfirma kein e.k. sein...? man muss sich ja als kaufmann nicht unbedingt eintragen lassen, hatte zum beispiel selbst auch mal selbständig gearbeitet, da war ich auch kein e.k. die "firma" allerdings ist dann eh nicht massgeblich, also würd ich den mahnbescheid direkt gegen den inhaber stellen, als privatperson nämlich. ansonsten so wie #5.
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Sam29

#7

02.06.2010, 17:16

Da der Einzelkaufmann mit seinem gesamten privaten und Firmenvermögen haftet, wird dieser natürlich auch Privatperson verklagt. Die Geschäftsadresse verwendet man, weil ja unter der Firma gehandelt worden ist.

Bei der mbH handelt es sich wohl eher um eine GmbH wo die Gesellschaft auch im Firmennamen stecken mag.
Lori79
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#8

24.06.2016, 11:24

Habe auch eine Frage, Mahnbescheid gegen GmbH & Co. KG = HR Auskunft andere Anschrift, als auf dem Briefkopf und Korrepondenz, würdet ihr die Anschrift aus dem handelsregister nehmen oder vom Schrifterkehr (Briefkopf)?
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AliceImWunderland
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#9

24.06.2016, 11:26

Ich würde die Anschrift vom Briefkopf nehmen. Die Anschriftangaben im HR müssen nicht immer aktuell sein.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
samsara
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#10

24.06.2016, 11:27

Hast Du schon mal auf die Internetseite der GmbH geschaut? Vielleicht ist die Anschrift auf dem Briefkopf von einer Niederlassung? Dort kannst Du auch zustellen lassen. Gibt aber bei der Vollstreckung ggf. Probleme.
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