Inkassounternehmen und Umgehung

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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pepe
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#1

19.04.2010, 11:15

Hallo Zusammen,

bei den Anwälten gibt es doch ein Umgehungsverbot. Wenn eine Partei von einem Anwalt vertreten wird, darf sich der gegnersicher Anwalt nicht mehr unmittelbar an die gegnerische PArtei wenden.

Gilt das auch für ein Inkassobüro, wenn der Schuldner durch einen Anwalt vertreten wird?
pepe
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#2

20.04.2010, 14:12

:heul Keiner? :heul
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Bluerabbit
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#3

22.04.2010, 12:23

Du meinst, dass sich das Inkassobüro dann auch nicht mehr an den Schuldner wenden darf? Klar. Auch das Inkassobüro muss sich an den Anwalt wenden (sofern dem Inkassobüro die Einschaltung des Anwalts bekannt ist).
Liebe Grüße
Christiane

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Tom71
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#4

25.04.2010, 13:14

Meiner Meinung muss es das nicht; Inkassounternehmen unterliegen nicht der BRAO, folglich ist eine direkte Kontaktierung kein standeswidriges Verhalten.
Jupp03/11

#5

25.04.2010, 13:22

Tom71 hat geschrieben:Meiner Meinung muss es das nicht; Inkassounternehmen unterliegen nicht der BRAO, folglich ist eine direkte Kontaktierung kein standeswidriges Verhalten.
m. E. doch, die werden im Wiederholungsfall bei entsprechender Anzeige schon entsprechend belehrt werden.
Tom71
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#6

26.04.2010, 07:12

Dann benenne mir doch bitte mal die Anspruchsgrundlage......
Jupp03/11

#7

26.04.2010, 08:32

Die Inkassounternehmen können nicht ohne weiteres ihr Büro aufmachen, sondern unterliegen m. E. auch der Aufsicht des zuständigen LG.
Tom71
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#8

26.04.2010, 08:45

Dies ist klar uns unstreitg.... die müssen die erforderlichen Voraussetzungen mit sich bringen, damit diese von der entsprechendenn Justizbehörde auch zugelassen werden; hat aber nichts mit der Umgehung des Vertretenden zu tun, worum es hier in dem Thread geht. Du kannst Dich zwar mit einer Beschwerde an die Justizbehörde, die die Aufsicht führ, wenden, jedoch hat dies keinerlei Rechtsfolgen, meines Wissens nach... diese wird nur dann bei groben Verstößen tätig, zB strafrechtlich relevantes Vorgehen gegen Schuldner
pepe
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#9

27.04.2010, 09:41

Mir geht es, wie Tom71 schon geschrieben hat, um eine Anspruchsgrundlage.

Wir haben hier ein Inkassounternehmen, dass unsere Schreiben scheinbar noch nicht einmal liest (oder versteht) und sich zum wiederholten Mal an den Schuldner (armer eingeschüchterter Rentner) gewendet hat. Das würden wir gerne verhindern.
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Soenny
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#10

27.04.2010, 09:47

Habt ihr eine VOllmacht vorgelegt?
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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