Bennennung im Mahnbescheid

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Sandra.S.
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#1

07.04.2010, 11:05

Hallo,

ich brauch mal ganz fix eure Hilfe.

Ich habe folgendes Problem:

Ich bin für eine Wohnungsverwaltung tätig. Der Schuldner schuldet uns einen großen Betrag aus einer Kellerräumung. Wir haben hierfür eine Firma beauftragt, die diese Sachen räumt und leider auch noch lagert. Fallen diese Kosten im Mahnbescheid unter Miete einschl. Nebenkosten, oder Miete sonstige? Oder würdet Ihr das ganz woanders zuordnen. :oops:

Es ist ja nicht wirklich das Mietverhältnis an sich betroffen, denn seine Mieten zahlt der Schuldner pünktlich. :?:

Was meint Ihr? Ich danke vorab für eure Antworten.
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#2

07.04.2010, 11:50

Hallo Sandra,

also ich würde das unter der Katalognummer 99 (sonstige Ansprüche) geltend machen. Dann kannst du deinen Anspruch in Zeile 36 so benennen, wie du ihn haben möchtest, z.B. Räumungskosten gemäß erteilter Rechnung ... oder so
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sunny84
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#3

07.04.2010, 11:57

Katalognummer 99
Da würde ich aber vorher beim Mahngericht anrufen und nachfragen, ob das geht.
Wir hatten nämlich vor einiger Zeit das Problem, dass die Nr. 99 vom Mahngericht nicht angenommen wurde.
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#4

07.04.2010, 14:07

Da hatte ich bisher noch keine Probleme mit 8)
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sunny84
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#5

07.04.2010, 14:13

Hängt wahrscheinlich vom zuständigen Mahngericht ab. Deshalb würd ich vorsichtshalber vorher mal da anrufen. Spart Zeit und Ärger, falls die ein Problem mit der Nr. 99 haben.
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