Anrechnung vorgerichtliche Tätigkeit

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
JungerAnwalt
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 64
Registriert: 14.02.2009, 16:05
Beruf: Rechtsanwalt
Wohnort: NRW

#1

29.03.2010, 13:33

Hallo,

ich bin mal wieder anscheinend zu dämlich.

Ich hatte bei einem Gegenstandswert von 860 € dem Gegner, nach dessen Verzug,
eine Anwaltsrechnung i.H.v. 84,50 €, nebst Pauschale und Mehrwertsteuer geschickt.

Da er weder Hauptforderung, noch Anwaltsrechnung zahlte, habe ich einen Mahnbescheid erlassen. Auf diesen hat der Gegner Widerspruch eingelegt.

Jetzt will meine Mandantin die Sache nicht mehr verfolgen. also will ich ihr meine Rechnung schicken.

Die Gebühr für den Mahnbescheid beträgt ja 65,00 €. Was kann ich von voranwaltlichen Tätigkeit dazurechnen?

VG und :thx
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#2

29.03.2010, 13:36

die halbe Verfahrensgebühr zzgl. PTE bleiben neben der Mahngebühr bestehen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Benutzeravatar
Re1108
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 914
Registriert: 12.06.2008, 10:31
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Ba.-Wü.

#3

29.03.2010, 13:37

1,3 GG aus 860, €
PTE
USt.

1,0 VG MB aus. 860,00 €
./. 0,65 GG
PTE
USt
verauslagte GK
Frauen muss man(n) nicht verstehen, Frauen muss man(n) lieben!
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#4

29.03.2010, 13:40

@re1108: die Rechnung sieht jetzt aber merkwürdig aus, die 1,0 MB-Gebühr geht in der 1,3 VG komplett unter. Aber: wann ist denn 1,3 entstanden???
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Benutzeravatar
Re1108
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 914
Registriert: 12.06.2008, 10:31
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Ba.-Wü.

#5

29.03.2010, 13:44

Wo gibts denn denn die 1,3 Verfahrensgebühr?

Der Widerspruch (von der Gegenseite) erfolgte doch gegen den Mahnbescheid. Dann wurde das Verfahren nicht weiterbetrieben, weil die Mandantschaft das nicht gewünscht hat. Es ist daher die 1,3 Verfahrengebühr gar nicht entstanden, sondern nur die 1,0 VG für das Beantragen des MBs.

edit: die 1,3 VG entsteht doch erst bei Überleitung in das streitige Verfahren für die Anspruchsbegründung (die vorliegend nicht erfolgte)
Frauen muss man(n) nicht verstehen, Frauen muss man(n) lieben!
JungerAnwalt
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 64
Registriert: 14.02.2009, 16:05
Beruf: Rechtsanwalt
Wohnort: NRW

#6

29.03.2010, 14:11

Re1108 hat geschrieben:1,3 GG aus 860, €
PTE
USt.

1,0 VG MB aus. 860,00 €
./. 0,65 GG
PTE
USt
verauslagte GK
Gegenstandswert 860 Euro __ _
1,3 Geschäftsgebühr, gem. §§ 2, 13 RVG '04, Nr. 2300 VV RVG 84,50 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 VV-RVG '04 16,90 Euro

Zwischensumme 1 101,40 Euro

1,0 Verfahrensgebühr, gem. §§ 2, 13 RVG '04, Nr. 3305 VV RVG 65,00 Euro
0,65 Verfahrensgebühr, gem. §§ 2, 13 RVG '04, Nr. 3100 VV RVG 42,25 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 VV-RVG '04 20,00 Euro

Zwischensumme 2 127,25 Euro

Zwischensumme 1 + 2 228,65 Euro
Umsatzsteuer (MwSt), Nr. 7008 VV-RVG '04 (19,00 %) 43,44 Euro

Endbetrag 272,09 Euro


Ich denke mal, ich habe Dich da falsch verstanden!
Benutzeravatar
Ciara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7653
Registriert: 09.02.2007, 22:50
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Hamburg

#7

29.03.2010, 14:17

Du musst die halbe Geschäftsgebühr anrechnen und keine 0,65 Verfahrensgebühr nehmen.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
Benutzeravatar
Re1108
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 914
Registriert: 12.06.2008, 10:31
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Ba.-Wü.

#8

29.03.2010, 14:22

Genau Ciara, und die 0,65 Gebühr muss abgezogen werden und nicht dazu gerechnet werden (./. = minus bzw. abzüglich) :mrgreen:
Frauen muss man(n) nicht verstehen, Frauen muss man(n) lieben!
gkutes

#9

29.03.2010, 14:24

mal die Vorbemerkung 3 (4) lesen.
Gegenstandswert 860 Euro __ _
1,3 Geschäftsgebühr, gem. §§ 2, 13 RVG '04, Nr. 2300 VV RVG
Post- und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 VV-RVG '04

Zwischensumme 1 101,40 Euro

1,0 Verfahrensgebühr, gem. §§ 2, 13 RVG '04, Nr. 3305 VV RVG
MINUS 0,65 Geschäftsgebühr, Vorbem. 3 VV RVG
Post- und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 VV-RVG '04 20,00 Euro
Benutzeravatar
Re1108
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 914
Registriert: 12.06.2008, 10:31
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Ba.-Wü.

#10

29.03.2010, 14:29

1. außergerichtliche Tätigkeit:

Gegenstandswert 860 Euro __ _
1,3 Geschäftsgebühr, gem. §§ 2, 13 RVG '04, Nr. 2300 VV RVG 84,50 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 VV-RVG '04 16,90 Euro
Zwischensumme 1 101,40 Euro

2. Mahnverfahren:

1,0 Verfahrensgebühr, gem. §§ 2, 13 RVG '04, Nr. 3305 VV RVG 65,00 Euro
- 0,65 GG, gem. §§ 2, 13 RVG '04, Nr. 2300 VV RVG -42,25 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 VV-RVG '04 13,00 Euro
Zwischensumme 2 35,75 Euro

Zwischensumme 1 + 2 137,15 Euro
Zzgl. Umsatzsteuer
Endbetrag

Die AP unter 2. erhältst du nur aus 65,00 €, darum reduziert sich diese auf 13 €.
Frauen muss man(n) nicht verstehen, Frauen muss man(n) lieben!
Antworten