Anrechnung vorgerichtliche Tätigkeit

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JungerAnwalt
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#11

29.03.2010, 14:45

gkutes hat geschrieben:mal die Vorbemerkung 3 (4) lesen.
Gegenstandswert 860 Euro __ _
1,3 Geschäftsgebühr, gem. §§ 2, 13 RVG '04, Nr. 2300 VV RVG
Post- und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 VV-RVG '04

Zwischensumme 1 101,40 Euro

1,0 Verfahrensgebühr, gem. §§ 2, 13 RVG '04, Nr. 3305 VV RVG
MINUS 0,65 Geschäftsgebühr, Vorbem. 3 VV RVG
Post- und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 VV-RVG '04 20,00 Euro
Bzgl. der Pauschale komme ich aber auf was anders? Kann ich denn die Pauschale 2x berechnen?

Gegenstandswert 860 Euro __ _
1,3 Geschäftsgebühr, gem. §§ 2, 13 RVG '04, Nr. 2300 VV RVG 84,50 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 VV-RVG '04 16,90 Euro

1,0 Verfahrensgebühr, gem. §§ 2, 13 RVG '04, Nr. 3305 VV RVG 65,00 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 VV-RVG '04 13,00 Euro

abzüglich 0,65 Geschäftsgebühr, Vorbem. 3 VV RVG 42,25 Euro

Zwischensumme 137,15 Euro

Umsatzsteuer (MwSt), Nr. 7008 VV-RVG '04 (19,00 %) 26,05 Euro

Endbetrag 163,20 Euro
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#12

29.03.2010, 14:52

Die AP mit 13,00 € stimmt so (wie unter #10 unten)
und ja, die kann man zweimal berechnen, weil diese bestehen bleiben.

Meines Erachtens ist deine Abrechnung jetzt richtig ! :D
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Liesel
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#13

29.03.2010, 14:53

Hinzu kommen nur noch die GK für den MB.
LEBE DEN MOMENT

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#14

29.03.2010, 14:55

Liesel hat geschrieben:Hinzu kommen nur noch die GK für den MB.

Die hatte ich die Mandantin zahlen lassen...

:thx :thx :thx
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#15

29.03.2010, 14:59

Der Vollständigkeit halber sollten die aber trotzdem mit in Rechnung, selbst wenn sie als "bereits bezahlt" wieder abgezogen werden ... :klugscheiss :D
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#16

29.03.2010, 15:03

ich hatte die Zahlen vorhin nicht überprüft. Ging mir nur um die Anrechnung an sich. Das nachrechnen ist mir immer zu aufwendig 8)

PS: GK, die Mdt direkt zahlt, kommen bei mir nicht in die Rechnung
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#17

29.03.2010, 15:30

JungerAnwalt hat geschrieben: Die hatte ich die Mandantin zahlen lassen...
Ich hatte das so verstanden, dass die Mandantin die als "Vorschuss" bezahlt hatte.
Wenn die direkt an das Gericht von der Mdtin bezahlt wurden, dann nehmen wir die natürlich auch nicht mit in die RN.
:oops:
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#18

29.03.2010, 15:37

@re1108: sorry, ich hatte dein GG nicht gesehen. So war das schon korrekt.

An alle: warum wollt ihr alle eine 0,65 VG anrechnen??? Heißt es nicht: " die Geschäftsgebühr wird zur Hälfte, maximal mit 0,75 angerechnet."

?????
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#19

29.03.2010, 15:46

[quote="icerose An alle: warum wollt ihr alle eine 0,65 VG anrechnen??? Heißt es nicht: " die Geschäftsgebühr wird zur Hälfte, maximal mit 0,75 angerechnet." ?????[/quote]

Wieso wollen alle eine 0,65 VG anrechnen?
Es steht doch überall GG o. Geschäftsgebühr ... (#3, #9, #10, #11)

:bahnhof
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#20

29.03.2010, 15:47

Niemand will eine 0,65 VG anrechnen, sondern es wird die Hälfte der GG (also eine 0,65) auf die 1,0 VG angerechnet.
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