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Verjährung Zinsen

Verfasst: 17.01.2007, 10:16
von Steffi
Sorry, wenn ich das Thema zum xten-male anfange aber ich schaue gerade alte ZV-Akten durch und bin mir nicht ganz sicher.
Hab in einer Akte einen Kfb und ein Urteil, haben bisher noch nicht vollstreckt. Wann verjähren mir meine Zinsen hieraus?
3 Jahre ab dem Datum, ab dem Sie im Titel stehen oder Ende des Jahres?

Verfasst: 17.01.2007, 10:19
von Gast
Vielleicht hilft das ja weiter:

http://log.handakte.de/archiv/003171.shtml

Verfasst: 17.01.2007, 10:20
von Pepsi
ich denke ab Ende des Jahres, ganz normal

Verfasst: 17.01.2007, 10:29
von Sunny
Würde auch sagen ab Ende des Jahres.

Verfasst: 17.01.2007, 12:35
von Sandra S.
Ja, Zinsen unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren, daher beginnt die Verjährung Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, also der Titel erwirkt wurde.

Verfasst: 17.01.2007, 12:39
von MrBoogie
sprich wenn der titel aus 2006 ist, dann beginnt die verjährungsfrist am 01.01.07 und endet am 31.12.09. aber wie oben unter dem link getextet, solange der schuldner die einrede der verjährung nicht erhebt, sind die zinsen normal zu berechnen. also wenn du nen dummen schuldner hast, dann haste glück wenn vielleicht schon zinsen verjährt sein sollten.

Verfasst: 17.01.2007, 12:51
von Gast
Zinsansprüche verjähren gem. § 197 II BGB regelmäßig nach 3 Jahren verjähren. Es sei denn, die Verjährung wird durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unterbrochen.
Wenn der Schuldner sich nicht muckt, würde ich es auch wie Mr.Boogie machen.

Liebe Grüße Schlaubi

Verfasst: 17.01.2007, 12:53
von MrBoogie
ach, endlich stimmt mir mal jemand zu. das ist nen erfolgserlebnis. *FREU*

Verfasst: 17.01.2007, 12:56
von Steffi
Danke euch allen, manchmal steht man aber wirklich aufm Schlauch :)

Verfasst: 17.01.2007, 13:38
von Pepsi
jo ich lasse auch immer ganz normal weiter berechnen, allerdings kann er die EInrede auch hinterher erheben, wie wir neulich feststellen mussten