Zustellung Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid

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Daggi1973
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#1

18.02.2010, 09:41

Hallo zusammen,

wir haben vom Mahngericht mit der Zustellnachricht über den Mahnbescheid den Hinweis erhalten: Der Zusteller hat mitgeteilt: Die Anschrift des Antragsgegners lautet: ....

Im Antrag auf VB wurde allerdings diese Adresse versehentlich nicht mit aufgenommen, so dass der VB an die alte Adresse zugestellt wurde.
Es gab keinen weiteren Hinweis oder eine Monierung, dass die Zustellung des VB nicht möglich war. Also gehe ich davon aus, dass der VB auch zugestellt wurde.
Eine EMA unsererseits hat nun ergeben, dass der Antragsgegner tatsächlich unter der neuen Anschrift gemeldet ist.

Kann ich jetzt ohne Probleme unter der neuen Anschrift vollstrecken? Oder muss ich den VB nochmal zustellen lassen durch den GVZ?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Daggi
SH28111977
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#2

18.02.2010, 09:53

guten morgen daggi :-)

evtl. hat das gericht den vb sogar an die neue adresse - da bekannt - zugestellt. ich würde einfach vollstrecken. wenn der schuldner die zustellung moniert, kann bei der vollstreckung durch den gvz immer noch ein zweites mal zugestellt werden.

mach dir nicht so viele gedanken :-) bis bald wieder

vlg
deine tegernsee-kumpanin :-)
*finchen*
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#3

18.02.2010, 11:10

Ich würde SH zustimmen. Du hast ja oben rechts (1. Seite) auf dem VB den Zustellvermerk und das müsste dem GV ja ohnehin ausreichen, denn ohne erfolgreiche Zustellung, würde das Gericht den VB ja nicht mit Zustellvermerk an euch versenden.

Ich denk, da wirst du keine Probleme haben.

Viel Erfolg.
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