Hallo, mal eine Frage zum Mahnverfahren:
Folgender Sachverhalt:
- Schuldner ist GbR
- also brauche ich einen Titel gegen GbR und jeden einzelnen Gesellschafter
- aufgrund von Blödheit, Blindheit oder Ähnlichem habe ich Mahnbescheid nur gegen GbR beantragt
Nur die Frage:
Ich kann ja nochmal Mahnbescheid gegen die beiden einzelnen Gesellschafter beantragen (Gerichtskosten gehen dann halt zu unseren Lasten, wenn Schuldner nicht zahlt und sich diesbezüglich weigert; dieser Aspekt ist mir also erstmal egal). Die drei (GbR, Gesellschafter 1 und Gesellschafter 2) haften ja aber gesamtschuldnerisch. Wenn ich den Mahnbescheid aber online beantrage, bin ich der Meinung, kann ich nur die Gesamtschuldnerschaft "ankreuzen", wenn ich die Gesamtschuldner benenne. Ich müsste also alle drei angeben. Gegen die GbR soll ja aber nicht nochmal ein Titel ergehen, denn dann würden sie garantiert dagegen angehen. Versteht ihr mein Problem? Ich kann nicht sagen "haftet gesamtschuldnerisch mit GbR" wenn ich diese nicht als Antragsgegner angebe.
Also:
1. MUSS auf dem Titel stehen "haftet gesamtschuldnerisch mit..."?
2. KANN das nachträglich draufgeschrieben werden? Kann ich also die Vollstreckungsbescheide - wenn sie denn ergehen - nachträglich zum Rechtspfleger geben, damit er das darauf vermerkt?
3. Entstehen mir Nachteile, wenn ich die Gesamtschuldnerschaft nicht nachtragen lasse und der Schuldner wendet dies ein, obwohl ich nur einmal den Betrag pfände?
Wäre toll, wenn ihr mir dazu was sagen könntet (hattet ihr schonmal ähnliches Probelm, oder seid ihr gar Rechtspfleger?), damit ich dann gleich mit ner Lösung zum Chef gehen kann um mir meine Kopfwäsche abzuholen, weil ich Mist gebaut habe.
Vielen Dank.
Mahnverfahren - Gesamtschuldnerhaftung
Erhebe doch einfach Klage gegen die Gesellschafter, dann kriegst auch die Gesamtschuldnerhaftung hin.
Oder vollstrecke doch einfach erstmal gegen die GbR, vielleicht sind deine hausgemachen Probleme ja ungelegte Eier.
Oder vollstrecke doch einfach erstmal gegen die GbR, vielleicht sind deine hausgemachen Probleme ja ungelegte Eier.
Das Thema ist meines Erachtens vom Tisch, aber da bin ich mir jetzt absolut unsicher und stelle die These mal zur Diskussion.cancer84 hat geschrieben:Eine Klage ist teurer. Und ins Gesellschaftsvermögen der GbR kann ich nur pfänden, wenn ein Titel auch gegen die Gesellschafter vorliegt...
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Wenn Du einen Titel gegen die GbR hast, kannst Du auch in das Gesellschaftsvermögen der GbR pfänden. Du kommst nur nicht an das Privatvermögen der Gesellschafter ran...
Bei einer GbR ist halt immer fraglich, was zum Gesellschaftsvermögen und was zum Privatvermögen gehört....
Eine Lottogemeinschaft z. B. ist ja auch ne GbR
Meist ist eine GbR bereits beim ersten Vollstreckunsversuch gern mal ganz schnell aufgelöst worden. Aber probieren kann man es auf jeden Fall, kommt ja auch immer darauf an, welche Geschäfte die GbR macht ...
Bei einer GbR ist halt immer fraglich, was zum Gesellschaftsvermögen und was zum Privatvermögen gehört....
Eine Lottogemeinschaft z. B. ist ja auch ne GbR
Meist ist eine GbR bereits beim ersten Vollstreckunsversuch gern mal ganz schnell aufgelöst worden. Aber probieren kann man es auf jeden Fall, kommt ja auch immer darauf an, welche Geschäfte die GbR macht ...