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Re: Monierung,

Verfasst: 24.11.2011, 10:03
von aculita
Sorry, ich verstehe Deine Frage nicht ganz, Vance.

Wenn Du den Mahnbescheid beantragst - sprich, ihn ausfüllst -, sind doch die Gerichtskosten als solche noch gar nicht angefallen. Dann kannst Du sie auch nicht als Nebenforderung geltend machen.
Wenn Du ihn dann an das Mahngericht geschickt hast, bekommst Du die Rechnung, die Du bezahlst.
In dem Beiblatt zum Antrag auf Erlaß des VB sind die Gerichtskosten für das Mahnverfahren automatisch als Verfahrenskosten aufgeführt - die brauchst Du nirgendwo extra angeben.

Oder hattest Du schon vor diesem Mahnbescheidsantrag in der Vergangenheit einen MB beantragt? Welche Gerichtskosten außer denen für den soeben beantragten MB meinst Du?

Re: Monierung,

Verfasst: 24.11.2011, 10:16
von Vance
Ganz genau. Ich meine die Gerichtskosten für das frühere Mahnverfahren,das nicht erfolgreich war... diese möchte ich im jetzugen Antrag geltend machen.

Re: Monierung,

Verfasst: 24.11.2011, 10:26
von Liesel
Vance hat geschrieben: Ich meine die Gerichtskosten für das frühere Mahnverfahren,das nicht erfolgreiche war
Kannst du das mal näher erklären?

Re: Monierung,

Verfasst: 24.11.2011, 11:09
von Vance
Es gabt irgendwann mal Mahnverfahren vor paa jahre,da sind die Gerichtskosten entstanden, 23 euro. Jetzt soll wieder ein Mahnverfahren in der selben Sachen eingeleitet werden und ich möchte die bereits entstandenen 23 Euro als Nebenforderung gelten machen. Das Mahngericht moniert und schreibt, dass die Bezeichnung dafür im Mahnantrag unzulässig ist.... Ich habe unter Nebenforderungen die 23 Euro eingegeben und "Gerichtskosten" geshrieben

Re: Monierung,

Verfasst: 24.11.2011, 11:13
von Liesel
Wieso war das Mahnverfahren "nicht erfolgreich"?

Re: Monierung,

Verfasst: 24.11.2011, 11:21
von Vance
ich glaube,der schuldner war verzogen und es wurde icht mehr weiterverfolgt. abe die Gerichtsgebühren sind entstanden.

Re: Monierung,

Verfasst: 24.11.2011, 12:33
von aculita
wie weit war denn damals das Verfahren? Verzogen vor Zustellung MB oder VB?

gibt es eine Frist, innerhalb der das Mahngericht den zunächst nicht zustellfähigen MB zustellen muß? Ich dacht, eine solche gibt es nur in Beug auf die Zeit zwischen Zustellung MB und VB?

Re: Monierung,

Verfasst: 24.11.2011, 12:43
von Vance
Es kam damal eine Nachricht, dass der Empfänger unbekannt verzogen ist. Jetz ist er wieder aufgetaucht und wir haben neuen Mahnantrag gestellt,hier haben wir auch kosten für EMA-Anfragen geltend gemacht und möchten eben die damals entstandene Gerichtskosten auch mitrein tun,aber wie?

Re: Monierung,

Verfasst: 24.11.2011, 13:08
von Ciara
Wie lange ist das alte Mahnverfahren denn her? Warum wurde dies nicht weitergeführt?

Re: Monierung,

Verfasst: 24.11.2011, 13:15
von Vance
2,5 Jahre alt