Zuständigkeit des Streitgerichts
Verfasst: 21.01.2010, 14:59
Man verzeihe mir bitte meine "Anfängerfrage", aber ich habe mit dieser Materie seit langer Zeit nichts mehr zu tun:
Meine Kollegin aus der Steuerberaterabteilung bearbeitet für deren Mandanten als Service das Mahnbescheidsverfahren. Versehentlich hat sie nun als Streitgericht das Gericht am Wohnort des Schuldners angegeben, obwohl eine Gerichtsstandsvereinbarung (Gläubigerort) vereinbart wurde - beide Parteien sind Kaufleute.
Ich meine mich dunkel daran zu erinnern, dass dennoch auf Antrag im streitigen Verfahren eine Abgabe an das Gericht der Gerichtsstandsvereinbarung (Amtsgericht Gläubiger) beantragt werden kann.
Ist dies - noch - so? Ist dies nur mit Zustimmung des Schuldners möglich? (Dieser wird sich weigern.)
Danke für eure Hilfe bzw. Hinweise wo ich dies genau erfahren kann.
Meine Kollegin aus der Steuerberaterabteilung bearbeitet für deren Mandanten als Service das Mahnbescheidsverfahren. Versehentlich hat sie nun als Streitgericht das Gericht am Wohnort des Schuldners angegeben, obwohl eine Gerichtsstandsvereinbarung (Gläubigerort) vereinbart wurde - beide Parteien sind Kaufleute.
Ich meine mich dunkel daran zu erinnern, dass dennoch auf Antrag im streitigen Verfahren eine Abgabe an das Gericht der Gerichtsstandsvereinbarung (Amtsgericht Gläubiger) beantragt werden kann.
Ist dies - noch - so? Ist dies nur mit Zustimmung des Schuldners möglich? (Dieser wird sich weigern.)
Danke für eure Hilfe bzw. Hinweise wo ich dies genau erfahren kann.