Zuständigkeit des Streitgerichts

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Glögle
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#1

21.01.2010, 14:59

Man verzeihe mir bitte meine "Anfängerfrage", aber ich habe mit dieser Materie seit langer Zeit nichts mehr zu tun:

Meine Kollegin aus der Steuerberaterabteilung bearbeitet für deren Mandanten als Service das Mahnbescheidsverfahren. Versehentlich hat sie nun als Streitgericht das Gericht am Wohnort des Schuldners angegeben, obwohl eine Gerichtsstandsvereinbarung (Gläubigerort) vereinbart wurde - beide Parteien sind Kaufleute.

Ich meine mich dunkel daran zu erinnern, dass dennoch auf Antrag im streitigen Verfahren eine Abgabe an das Gericht der Gerichtsstandsvereinbarung (Amtsgericht Gläubiger) beantragt werden kann.

Ist dies - noch - so? Ist dies nur mit Zustimmung des Schuldners möglich? (Dieser wird sich weigern.)

Danke für eure Hilfe bzw. Hinweise wo ich dies genau erfahren kann.
Gofi
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#2

21.01.2010, 15:47

§ 281 ZPO vielleicht?
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sunshine24
...ist hier unabkömmlich !
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#3

21.01.2010, 19:11

Ich bin auch bei § 281 ZPO ... hier steht nichts dazu, dass man die Einwilligung des Schuldners braucht ... Ihr als Kläger müsst dann einfach die Abgabe an das richtige/zuständige Gericht beantragen ...

Müsstet ihr aber auch nicht machen. Wenn der Gegner nämlich die Unzuständigkeit ja nicht rügt, kann das an sich unzuständige Gericht auch zuständig bleiben (§ 39 ZPO). Allerdings wäre diese Möglichkeit ja nicht vorteilhaft für euch, weil das Gericht ja dann weiter weg wäre :wink:
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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