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Verfasst: 09.01.2007, 08:46
von Trollinchen
also noch mal für die hintere Reihe - mich - sowohl im Urteil, als auch im KFB stehen Deine beiden Schuldner drin also ... zu 1) und ...zu 2)... und dann muß doch im Text noch stehen der .... zu 1) zahlt das und so weiter. Also ich glaub, ich stehe gerade dermaßen auf der Leitung.

Verfasst: 09.01.2007, 10:14
von Gast
Nun selbt wenn wir das naträglich beantragen mit dem gesamtschuldnerisch, wie verfahre ich dann weiter?ich kann doch keine zwei ZV Aufträge losschicken mit den selben KOsten die sind doch nun nur einmal entstanden.

Verfasst: 09.01.2007, 10:23
von Curry
Wenn die Schuldner gesamtschuldnerisch haften, dann haftet ja jeder für die volle Summe. Wenn du dann aber zu viele Zahlungen erhalten solltest, musst du es wieder zurückzahlen.

Verfasst: 09.01.2007, 11:15
von Gast
Tja also müsste ich noch beantragen, dass sie gesamtschuldnerisch haften sollen? Ich das nicht immer automatisch wenn die zusammen klagen? was mach ich wenn beide zahlen, muss ich dann auskehren?Kann ich die Kosten einfach teilen?50:50?

Verfasst: 09.01.2007, 12:09
von Sandra S.
Ich denke, wenn beide Schuldner im KFB stehen, haften sie auch gesamtschuldnerisch. Oder muss das ausdrücklich drinstehen? *grübel*...

Würde es dann so machen (da du ja nur einen Titel hast): Erst gegen Schuldner 1 vorgehen. Wenn er zahlt okay. Wenn nicht, gegen Schuldner 2 vorgehen. Damit sind dann auch zweimal ZV-Gebühren entstanden, da zwei ZV-Aufträge. (Übrigens haften die Schuldner für ZV-Kosten gesamtschuldnerisch, § 788 ZPO, d.h. du kannst Schuldner 2 dann die Gebühren, die für Schuldner 1 angefallen sind, mit aufs Auge drücken).

Wenn beide den vollen Betrag zahlen sollten, würde ich einfach jedem die Hälfte wieder zurückzahlen. Fertig!

Verfasst: 09.01.2007, 12:10
von Curry
So sehe ich das auch.

Verfasst: 25.09.2008, 16:59
von Kerima
Ich hab mal eine Frage - vermutlich die dämlichste aller dämlichen Fragen. *schäm und rot wird*

Wir haben ein Ehepaar auf der Gegenseite - zwei VBs.
Nun stellt sich die Frage - EIN ZV-Auftrag oder ZWEI?
Beide wohnen an der gleichen Adresse // gesamtschuldnerisch.

EILT!!!!

Verfasst: 25.09.2008, 17:15
von Kerima
:schieb