ZV bei mehreren Schuldnern

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Gast

#1

08.01.2007, 17:35

Schönen guten Abend.

Folgendes Problem:

Wir haben ein Urteil in dem die Gegenseite die Kosten des Verfahrens tragen muss. Heute ist vollstreckbare Ausf. KFB eingegangen. Ich soll nun die ZV daraus betreiben. So kein Problem, aber es sind zwei Schuldner diese wurden nicht gesamtschuldnerisch verurteilt und wohnen auch nicht am selben Ort. Soll ich nun zwei GVZ beauftragen? Soll ich die Kosten teilen? Auf welchen Paragraphen kann ich zugreifen?

Bitte helft mir....

Eure Stresspille
Gast

#2

08.01.2007, 17:40

Erst einmal ein herzliches :welcome in unserer Mitte.

Hmm... Ich würde zwei Gerichtsvollzieher beauftragen, hab mom kein Gesetz zur Hand und so auf dem Bauch heraus, würde ich zwei GVZ nen Auftrag schicken.
Gast

#3

08.01.2007, 17:44

Danke fürs Wilcome und fürs antworten.

Nun stellt sich für mich aber die Frage, soll ich die Kosten dann teilen oder wie?Schließlich sind sie uns doch nur einmal entstanden.
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Sandra S.
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#4

08.01.2007, 18:18

Wieso haften die Schuldner nicht gesamtschuldnerisch? Was steht denn im KFB?

Ach so, auch von mir natürlich :welcome
Liebe Grüße
von Sandra
Trollinchen

#5

08.01.2007, 18:53

Hallöchen und auch von mir ein herzliches Willkommen,
ich würde auch meinen, zwei Schuldner, zwei ZV-Aufträge. Außer natürlich es ist eine besondere Regelung im KFB getroffen? Und Kosten? Jedem einzeln. Oder du machst erst mal nen ZV-Auftrag gegen den einen und schaust, was dabei rauskommt.
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Sunny
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#6

08.01.2007, 20:11

Auch von herzlich willkommen in unserer Runde.

Ich würde es auch so machen wie Trollinchen sagte und erstmal gegen den einen vollstrecken und schauen was dabei rauskommt.
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Curry
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#7

09.01.2007, 08:21

Oder du machst erst mal nen ZV-Auftrag gegen den einen und schaust, was dabei rauskommt.
Mal eine blöde Frage (ZV ist bei mir so eine Sache...):

Muss man nicht sowieso erstmal den einen GV losschicken und warten, bis der Titel zurückkommt und kann dann erst bei dem zweiten Schuldner vollstrecken???
Curry

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Gast

#8

09.01.2007, 08:24

Erst einmal danke für die vielen Vorschläge, doch wirklich weiter bringen sie mich nicht. Kann ich denn nur gegen den einen vollstrecken? Die beiden hatten eben den selben Anwalt. Aber weder im Urteil noch im KFB ist die Rede von gesamtschuldnerisch. ist halt nur das Übliche Kläger (Gegenseite) trägt Kosten des Verfahrens. und im KFB Kläger müssen an Beklagten (wir) zahlen. Titel Klausel Zustellung ist vorhanden. Vielleicht mach ich erstmal ne Vollstreckungsandrohung, kann ich ja an den Anwalt schicken und dann erst die Vollstreckung. Hatte keine mal so ein Problem?
Trollinchen

#9

09.01.2007, 08:25

guten Morgen Nancy,

wenn man nur einen Titel hat, hast Du natürlich völlig recht.
:D
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Curry
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#10

09.01.2007, 08:38

Gut, ich dachte schon, jetzt wäre ich völlig verblödet. :D

Habt ihr denn im KfA nicht beantragt, dass sie gesamtschuldnerisch die Kosten zu tragen haben?
Curry

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