Hallo,
das ist jetzt wahrscheinlich eine ganz blöde Frage...
Wir haben eine Schuldnerin, die wahrscheinlich eine Eigentumswohnung besitzt. Zumindest lässt sich das aus dem Gläubigerverzeichnis erkennen (Wohngeld, Schulden bei der Stadt etc.). Allerdings sind es insgesamt nur € 26.000,00 Schulden.
Es wird allerdings nicht angegeben, dass sie Eigentum besitzt.
Muss sie nicht angeben, dass sie Eigentum besitzt und muss sie dieses nicht veräußern um die Schulden zu begleichen?
Eigentum bei Insolvenz
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Ich schieb mal...
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Naja, es kann ja auch sein, dass sie mal Eigentum hatte, aber jetzt nicht mehr.
Frag doch mal beim Grundbuchamt nach.
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Noch eine Nachfrage:
Was hat das ganze denn mit "Eigentum in Insolvenz" zu tun?
Läuft bereits ein Insolvenzverfahren, welche Beteiligung habt ihr in dem Verfahren?
Was hat das ganze denn mit "Eigentum in Insolvenz" zu tun?
Läuft bereits ein Insolvenzverfahren, welche Beteiligung habt ihr in dem Verfahren?
Wenn Sie sich im Insolvenzverfahren befindet, kann der Insolvenzverwalter auch Auskunft über Eigentum geben....
Gut Möglichkeit, dass dieses bereits verwertet wurde und Wohngeld etc. "Restschulden" sind!
Sie ist grundsätzlich nicht unbedingt verpflichtet, Eigentum zu veräußern... ggf. läuft/lief ZV-Verfahren...
Gut Möglichkeit, dass dieses bereits verwertet wurde und Wohngeld etc. "Restschulden" sind!
Sie ist grundsätzlich nicht unbedingt verpflichtet, Eigentum zu veräußern... ggf. läuft/lief ZV-Verfahren...
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Es läuft noch der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan. Wollte wissen, ob da nicht angegeben werden muss, dass sie Eigentum hat, wenn sie welches hat...
Von dem Geld, was angegeben wird, was sie bekommt, kann sie eigentlich nicht leben bzw. keine Miete noch bezahlen und durch die anderen Schulden könnte man darauf schließen, dass sie Eigentum besitzt.
Da wir hier nicht so oft Insolvenzsachen machen, wollte ich das mal wissen bzw. wenn es angegeben werden muss, in welchen § es steht.
@Elea: Was heißt denn, dass sie nicht grundsätzlich verpflichtet ist?
Von dem Geld, was angegeben wird, was sie bekommt, kann sie eigentlich nicht leben bzw. keine Miete noch bezahlen und durch die anderen Schulden könnte man darauf schließen, dass sie Eigentum besitzt.
Da wir hier nicht so oft Insolvenzsachen machen, wollte ich das mal wissen bzw. wenn es angegeben werden muss, in welchen § es steht.
@Elea: Was heißt denn, dass sie nicht grundsätzlich verpflichtet ist?