Kosten des Mahnverfahrens in Klage geltend machen?

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
Benutzeravatar
yvonne26
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 360
Registriert: 07.06.2007, 09:44
Wohnort: Berlin

#1

04.01.2010, 13:34

Hallo Ihr Lieben,

wir hatten erst das Mahnverfahren eingeleitet. Schuldner zahlt nicht... Dann haben wir die Klage nebst Klagebegründunung fertig gemacht...

Jetzt kam ein Schreiben des Gerichts, dass wir die Kosten des Mahnverfahrens nicht gesondert geltend machen können???
Versteh ich grad nicht :oops:
Lieben Gruß

Yvonne
gkutes

#2

04.01.2010, 13:52

die Kosten für den MB machst du im Kostenfestsetzungsverfahren geltend.
Benutzeravatar
yvonne26
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 360
Registriert: 07.06.2007, 09:44
Wohnort: Berlin

#3

04.01.2010, 14:09

Das heißt, wir hätten sie nicht als Antrag in die Klage mit reinnehmen sollen, sondern am Ende in den KFB als weitere Auslagen? Wenn ich das so richtig verstanden habe, dann DANKE!
Lieben Gruß

Yvonne
gkutes

#4

04.01.2010, 14:20

jap - in den KFA zwei mal PTE. Mehr isses ja auch nicht bei gleichem SW
fozzybaer
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 37
Registriert: 28.02.2009, 16:13

#5

04.01.2010, 14:23

Die MB-Gebühr VV 3305 geht doch in die Verfahrensgebühr VV 3100 auf :nachdenk
Die weiteren Gebühren (VB) und die Auslagenpauschale machst Du dann im Kostenfestsetzungsverfahren geltend.
Liebe Grüße
Antworten